NIS2-Richtlinie Wie Awareness und Basis-Schutz zur gesetzlichen Pflicht werden
Cyberangriffe gehören längst zum Alltag – auch für kleine und mittlere Unternehmen. Phishing, Ransomware und Co. treffen KMUs immer häufiger, oft mit gravierenden Folgen. Der Schutz vor solchen Bedrohungen ist nicht nur Eigenverantwortung, sondern wird zunehmend auch gesetzlich geregelt.
Mit der neuen NIS2-Richtlinie setzt die EU genau hier an: Unternehmen sollen besser gewappnet sein – und sind künftig verpflichtet, bestimmte Mindeststandards der IT-Sicherheit einzuhalten.
Verantwortung beginnt im Unternehmen
Ein wirksamer Schutz beginnt bei den Basics:
- Sichere Passwörter und Multifaktor-Authentifizierung
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Phishing-Mails
- Aktualisierte Endgeräte und durchdachte Zugriffsrechte
Viele Angriffe entstehen durch einfache Nachlässigkeiten. Umso wichtiger ist es, die eigene IT regelmäßig zu prüfen – am besten mit externer Unterstützung. Beratungen und Penetrationstests helfen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
Was NIS2 konkret bedeutet
Die NIS2-Richtlinie betrifft nicht nur große Konzerne, sondern zunehmend auch KMUs – je nach Branche, Umsatz und Mitarbeitendenzahl. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zu:
- Technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
- Pflicht zur Meldung schwerer IT-Sicherheitsvorfälle
- Klare Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Kooperation mit nationalen Behörden
Noch ist nicht jeder Detailpunkt national umgesetzt – das deutsche Umsetzungsgesetz steht aktuell kurz vor der Verabschiedung. Doch klar ist: Wer betroffen ist, muss aktiv werden.