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Rechtliches Microsoft Cloud-Verträge


Stand: März 2023

Microsoft verbessert das Kauferlebnis, um alle Kund*innen bestmöglich zu unterstützen – unabhängig davon, ob sie gerade mit der digitalen Transformation beginnen oder sich ihren Platz in einem wettbewerbsorientierten Markt sichern. Auch die Größe der Organisation spielt beim Erwerben von Produkten im Rahmen einer Microsoft-Kundenvereinbarung keine Rolle. Wenn eine einzelne Person innerhalb der Organisation einen Kauf tätigt, gilt dieselbe Vereinbarung – das Microsoft Customer Agreement.

  • Aufwand, Erneuerungszyklen und Verwaltungsarbeit durch einen vollständig digitalen Prozess ersetzen.
  • alle relevanten Produkte von Microsoft und Drittanbietern abdecken.
  • von Organisationen mit einzelnen Benutzern und SMBs bis hin zu komplexen Organisationen und Unternehmen skalieren

Microsoft-Kundenvertrag
Dieser Microsoft-Kundenvertrag („Vertrag“) wird zwischen dem Kunden und Microsoft geschlossen und besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem DPA, den anwendbaren Produktbedingungen und SLAs sowie allen zusätzlichen Bedingungen, die Microsoft bei einer Bestellung vorlegt. Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn der Kunde ihn annimmt, gilt für jede Bestellung im Rahmen dieses Vertrags und ersetzt jeden Endnutzerlizenzvertrag, der einem Produkt beiliegt. Die Person, die den Vertrag annimmt, erklärt, dass sie befugt ist, diesen Vertrag im Namen des Kunden abzuschließen. Mit großem Anfangsbuchstaben geschriebene Begriffe haben die unter „Definitionen“ angegebene Bedeutung.

Allgemeine Bestimmungen

Lizenz zur Nutzung von Microsoft-Produkten

  1. Lizenzen für Produkte. Die Produkte werden lizenziert und nicht verkauft. Mit der Annahme jeder Bestellung durch Microsoft und unter der Voraussetzung, dass der Kunde diesen Vertrag einhält, gewährt Microsoft dem Kunden eine nicht ausschließliche und beschränkte Lizenz zur Nutzung der bestellten Produkte gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags. Diese Lizenzen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch und die eigenen Geschäftszwecke des Kunden bestimmt und nicht übertragbar, es sei denn, dies ist nach diesem Vertrag oder dem anwendbaren Recht ausdrücklich zulässig.
  2. Dauer der Lizenzen. Onlinedienste und einige Softwareprodukte werden auf Abonnementbasis für einen bestimmten Zeitraum lizenziert. Die Abonnements laufen am Ende des jeweiligen Abonnementzeitraums ab, sofern sie nicht verlängert werden. Einige Abonnements verlängern sich automatisch, bis sie gekündigt werden. Die Laufzeit des Abonnements für Onlinedienste, die nachträglich auf der Grundlage der Nutzung in Rechnung gestellt werden, entspricht dem Abrechnungszeitraum, sofern in den Produktbedingungen nicht anders angegeben. Unbefristete Softwarelizenzen werden mit der vollständigen Zahlung unbefristet.
  3. Endnutzer. Der Kunde kontrolliert den Zugang zu den Produkten und deren Nutzung durch die Endnutzer und ist für jede Nutzung der Produkte verantwortlich, die nicht mit diesem Vertrag übereinstimmt.
  4. Verbundene Unternehmen. Der Kunde ist berechtigt, Produkte zur Nutzung durch seine Verbundenen Unternehmen zu bestellen. Wenn dies der Fall ist, gelten die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags gewährten Lizenzen für diese Verbundenen Unternehmen, jedoch hat nur der Kunde das Recht, diesen Vertrag gegenüber Microsoft durchzusetzen. Der Kunde bleibt für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und für die Einhaltung dieses Vertrags durch seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich.
  5. Rechtsvorbehalt. Microsoft behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt werden. Die Produkte und Leistungsgegenstände sind durch das Urheberrecht und andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums sowie durch internationale Verträge geschützt. Es werden keine durch Verzicht oder Verwirkung begründeten Rechte gewährt oder impliziert. Zugriffs- und Nutzungsrechte für ein Produkt auf einem Gerät berechtigen den Kunden nicht dazu, Microsoft-Patente oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in das Gerät selbst oder in andere Software oder Geräte zu implementieren.
  6. Beschränkungen. Sofern in diesem Vertrag oder in der Produktdokumentation nicht ausdrücklich erlaubt, ist der Kunde nicht berechtigt (und ist nicht dafür lizenziert)
    1. ein Produkt oder einen Leistungsgegenstand zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder dies zu versuchen (es sei denn, das geltende Recht erlaubt dies trotz dieser Einschränkung),
    2. nicht von Microsoft stammende Software oder Technologie auf eine Weise zu installieren oder zu nutzen, die das geistige Eigentum oder die Technologie von Microsoft anderen Lizenzbestimmungen unterwerfen würde,
    3. technische Beschränkungen in einem Produkt oder einem Leistungsgegenstand oder Beschränkungen in der Produktdokumentation zu umgehen,
    4. Teile eines Produkts oder eines Leistungsgegenstands auf mehr als einem Gerät zu trennen und auszuführen,
    5. Teile eines Produkts zu unterschiedlichen Zeiten zu aktualisieren oder herabzustufen,
    6. Teile eines Produkts separat zu übertragen oder
    7. Produkte oder Leistungsgegenstände ganz oder teilweise zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen oder sie zu verwenden, um einem Dritten Hostingdienste anzubieten.
  7. Lizenzübertragungen. Der Kunde ist nur berechtigt, voll bezahlte, unbefristete Lizenzen im Rahmen dieser Vereinbarung an (1) ein Verbundenes Unternehmen oder (2) einen Dritten ausschließlich in Verbindung mit der Überlassung von Hardware oder Mitarbeitern, der bzw. denen die Lizenzen zugewiesen waren, im Zuge (a) einer Veräußerung des gesamten oder eines Teils eines Verbundenen Unternehmens oder (b) einer Fusion unter Einbeziehung des Kunden oder eines Verbundenen Unternehmens zu übertragen. Nach einer solchen Übertragung muss der Kunde das lizenzierte Produkt deinstallieren und dessen Nutzung einstellen sowie etwaige Kopien unbrauchbar machen. Der Kunde muss dem Übertragungsempfänger eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der anwendbaren Nutzungsrechte und aller anderen Unterlagen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um den Umfang, den Zweck und die Beschränkungen der übertragenen Lizenzen aufzuzeigen. Nichts in dieser Vereinbarung verbietet die Übertragung von Software in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang, wenn das Vertriebsrecht ausgeschöpft worden ist.
  8. Berechtigung des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er, wenn er akademische, staatliche oder gemeinnützige Produkte erwirbt, die jeweiligen Berechtigungsvoraussetzungen erfüllt (https://aka.ms/eligiblitydefinition). Microsoft behält sich das Recht vor, die Berechtigung zu überprüfen und die Nutzung der Produkte auszusetzen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Professional Services

  1. Erbringung von Professional Services. Nach Annahme der einzelnen Leistungsbeschreibungen durch Microsoft und vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrags durch den Kunden wird Microsoft die bestellten Professional Services gemäß diesem Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung erbringen.
  2. Problembehebungen. Jede Problembehebung wird unter denselben Bedingungen lizenziert wie das Produkt, für das sie gilt. Wenn eine Problembehebung nicht für ein bestimmtes Produkt bereitgestellt wird, gelten alle Nutzungsrechte, die Microsoft mit der Problembehebung bereitstellt.
  3. Bereits vorhandene Arbeit. Alle Rechte an einem Computercode oder anderen schriftlichen Materialien, die eine Partei unabhängig von diesem Vertrag entwickelt oder erhält („Bereits vorhandene Arbeit“), bleiben das alleinige Eigentum der Partei, die sie bereitstellt. Jede Partei ist berechtigt, die bereits vorhandene Arbeit der jeweils anderen Partei zu nutzen, zu vervielfältigen und zu ändern, sofern dies für die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit Professional Services notwendig ist.
  4. Leistungsgegenstände. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde diesen Vertrag einhält, gewährt Microsoft dem Kunden eine nicht ausschließliche, beschränkte Lizenz zur Nutzung und Änderung der Leistungsgegenstände gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen über den Vorbehalt von Rechten, Einschränkungen und die Lizenzübertragung im Abschnitt Lizenz zur Nutzung von Microsoft-Produkten. Diese Lizenzen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch und für geschäftliche Zwecke des Kunden in Verbindung mit seiner Nutzung der Produkte bestimmt und sind nicht übertragbar, es sei denn, dies ist nach diesem Vertrag oder nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig.
  5. Rechte der verbundenes Unternehmen an den Leistungsgegenständen. Der Kunde kann seine Rechte an Leistungsgegenständen an seine verbundenen Unternehmen unterlizenzieren; die verbundenen Unternehmen des Kunden dürfen diese Rechte jedoch nicht unterlizenzieren. Der Kunde übernimmt die Haftung für die Einhaltung dieses Vertrages durch seine verbundenen Unternehmen.

Nicht von Microsoft stammende Produkte

Nicht-Microsoft-Produkte werden unter separaten Bedingungen von den Herausgebern dieser Produkte bereitgestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Bedingungen zu überprüfen, bevor er eine Bestellung für ein nicht von Microsoft stammendes Produkt über einen Onlineshop oder Onlinedienst von Microsoft erteilt. Microsoft ist keine Partei in den Bedingungen zwischen dem Kunden und dem Herausgeber. Microsoft ist berechtigt, dem Herausgeber die Kontaktdaten und Transaktionsdetails des Kunden zu übermitteln. Microsoft gibt keine Garantien und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Nicht-Microsoft-Produkte jeglicher Art. Der Kunde allein ist für seine Nutzung von nicht von Microsoft stammenden Produkten verantwortlich und haftbar.

Vertragserfüllungsprüfung

  1. Überprüfungsprozess. Der Kunde muss Aufzeichnungen über die Produkte führen, die er und seine verbundenen Unternehmen nutzen oder vertreiben. Microsoft ist berechtigt, auf eigene Kosten die Erfüllung dieses Vertrags durch den Kunden und seine verbundenen Unternehmen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu überprüfen. Microsoft kann einen unabhängigen Prüfer, der zur Geheimhaltung verpflichtet ist, mit der Durchführung der Überprüfung beauftragen. Der Kunde ist verpflichtet, Microsoft oder dem Prüfer unverzüglich alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Überprüfung und dem visuellen Zugriff auf Systeme, auf denen die Produkte ausgeführt werden, vernünftigerweise angefordert werden. Alle Informationen und Berichte im Zusammenhang mit dem Überprüfungsprozess sind Vertrauliche Informationen und werden ausschließlich zur Überprüfung der Erfüllung dieses Vertrags verwendet.
  2. Rechtsmittel bei Nichterfüllung des Vertrags. Wird bei der Überprüfung eine nicht lizenzierte Nutzung festgestellt, muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen genügend Lizenzen bestellen, um den Zeitraum der nicht lizenzierten Nutzung abzudecken. Wenn die nichtlizenzierte Nutzung 5 % oder mehr der gesamten Nutzung aller Produkte durch den Kunden beträgt, muss der Kunde Microsoft die bei der Überprüfung entstandenen Kosten erstatten und eine ausreichende Zahl an Lizenzen zu 125 % des dann gültigen Kundenpreises oder zum nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrag erwerben, sofern dieser Betrag niedriger ist, um seine nichtlizenzierte Nutzung zu decken.

Schutz und Verarbeitung von Daten

Microsoft und seine Verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen Vertreter und Unterauftragnehmer verarbeiten Kundendaten, personenbezogene Daten und Professional Services-Daten gemäß diesem Vertrag und dem DPA, die durch Bezugnahme einbezogen wird. Bevor der Kunde Microsoft personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, holt er alle erforderlichen Zustimmungen von Dritten (einschließlich der Kontakte des Kunden, Partner, Händler, Administratoren und Mitarbeiter) gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen ein.

Vertraulichkeit

  1. Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services-Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die (1) ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich zugänglich werden, (2) die die empfangende Partei rechtmäßig von einer anderen Quelle ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat, (3) die unabhängig entwickelt wurden oder (4) bei denen es sich um einen Kommentar oder einen Vorschlag handelt, der freiwillig über das Geschäft, die Produkte oder die Dienstleistungen der anderen Partei abgegeben wurde.
  2. Schutz von vertraulichen Informationen. Jede Partei ergreift angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei und nutzt die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur für die Zwecke der Geschäftsbeziehung der Parteien. Keine Partei wird Vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, außer an ihre Vertreter, sofern diese über diese Kenntnisse verfügen müssen („need-to-know“) und eine solche Weitergabe Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegt, die mindestens einen gleichwertigen Schutz bieten wie dieser Vertrag. Jede Partei bleibt für die Nutzung Vertraulicher Informationen durch ihre Vertreter verantwortlich und muss die andere Partei unverzüglich benachrichtigen, wenn eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung festgestellt wird. Die Produktbedingungen und der Datenschutznachtrag (DPA) enthalten zusätzliche Bestimmungen über die Offenlegung und Nutzung von Kundendaten.
  3. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung. Jede Partei ist berechtigt, die Vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, jedoch nur, nachdem sie die andere Partei hierüber informiert hat (sofern rechtlich zulässig), damit diese eine Schutzanordnung beantragen kann.
  4. Erinnerungen. Keine der Parteien ist verpflichtet, Arbeitszuweisungen ihrer Vertreter, die Zugang zu vertraulichen Informationen hatten, einzuschränken. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die Verwendung von Informationen, die die Vertreter ohne Hilfsmittel im Gedächtnis behalten, bei der Entwicklung oder der Bereitstellung der jeweiligen Produkte oder Services der Parteien keinerlei Haftung unter diesem Vertrag oder unter Gesetzen zu Geschäftsgeheimnissen nach sich zieht, und jede Partei verpflichtet sich, die der anderen Partei gegenüber offengelegten Informationen dementsprechend zu beschränken.
  5. Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung. Diese Verpflichtungen gelten: (1) für Kundendaten, bis sie aus den Online-Diensten gelöscht werden, und (2) für alle anderen vertraulichen Informationen für einen Zeitraum von fünf Jahren, nachdem eine Partei die vertraulichen Informationen erhalten hat.

Garantien

  1. Beschränkte Garantien und Rechtsbehelfe. Soweit nach geltendem Recht zulässig, sind die nachstehenden Rechtsbehelfe die einzigen Rechtsbehelfe des Kunden bei Verletzung der in diesem Abschnitt vorgesehenen Garantien, und der Kunde verzichtet auf jegliche Garantieansprüche, die nicht während der entsprechenden Garantiezeit geltend gemacht werden.
    1. Onlinedienste. Microsoft gewährleistet, dass jeder Onlinedienst während der Nutzung durch den Kunden in Übereinstimmung mit der jeweiligen SLA ausgeführt wird. Die Rechte des Kunden bei Verletzung dieser Garantie werden in der SLA beschrieben.
    2. Software. Microsoft gewährleistet, dass die zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Kunden aktuelle Version der Software ein Jahr lang ab dem Datum, an dem der Kunde eine Lizenz für diese Version erwirbt, im Wesentlichen wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben funktioniert. Wenn dies nicht der Fall ist und der Kunde Microsoft innerhalb der Garantiefrist benachrichtigt, wird Microsoft nach eigenem Ermessen (1) den Betrag, den der Kunde für die Softwarelizenz bezahlt hat, oder einen anteiligen Teil der entsprechenden Abonnementgebühr erstatten oder (2) die Software reparieren oder ersetzen.
    3. Professional Services. Microsoft gewährleistet, dass sie die Professional Services mit der branchenüblichen Sorgfalt und Fachkenntnis erbringt. Wenn Microsoft dies nicht tut und der Kunde Microsoft innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten, die den Garantieanspruch begründen, benachrichtigt, wird Microsoft nach eigenem Ermessen entweder die Professionellen Dienstleistungen erneut erbringen oder den vom Kunden dafür bezahlten Betrag erstatten.
  2. Ausschlüsse. Die Garantien in diesem Vertrag gelten nicht für Probleme, die durch Unfall, Missbrauch oder eine Nutzung verursacht werden, die nicht mit diesem Vertrag oder der anwendbaren Dokumentation übereinstimmt, einschließlich der Nichterfüllung der Mindestsystemanforderungen. Diese Garantien gelten nicht für kostenlose, Test-, Vorschau- oder Vorabprodukte oder für Komponenten von Produkten, die der Kunde weitervertreiben darf.
  3. Haftungsausschluss. Abgesehen von den oben genannten beschränkten Garantien oder den nach geltendem Recht erforderlichen Garantien übernimmt Microsoft keine weiteren Garantien oder Bedingungen und lehnt alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien und Bedingungen ab, einschließlich Garantien und Bedingungen für Qualität, Rechtsanspruch, Nichtverletzung von Rechten Dritter, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Professionelle Dienstleistungen, die unentgeltlich erbracht werden, werden „WIE BESEHEN“ und OHNE JEGLICHE GARANTIE ODER BEDINGUNGEN erbracht.
  4. Ergänzende Bestimmungen. In allen Fällen, in denen das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Vertrags oder des Beschlusses eines Gerichts anwendbar ist, ersetzen die folgenden Absätze vollständig die vorstehenden Absätze a – c:
    1. Mängel. Hinsichtlich der Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln (zusammen als „Mängel“ bezeichnet) gelten die nachfolgenden Absätze (1) – (5).
      1. Im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich die Rechte des Kunden und deren Verjährung ausschließlich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (arglistiges Verschweigen).
      2. Microsoft garantiert die Ausführung der einzelnen Onlinedienste nach dem geltenden SLA während der Nutzung durch den Kunden. Die Ansprüche des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung sind in der SLA genannt. Dennoch bleiben die gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung des Kunden hiervon unberührt.
      3. Microsoft gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen funktioniert wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben. Wenn dem nicht so ist, und der Kunde Microsoft innerhalb der Gewährleistungszeitraums hierüber informiert, wird Microsoft nach eigener Wahl entweder den Mangel beheben oder ein neues Produkt bereitstellen. Der Kunde verpflichtet sich, Microsoft bei der Nacherfüllung durch die Bereitstellung jeglicher erforderlicher Informationen und Unterlagen zu unterstützen und auch sonst jede erforderliche zumutbare Hilfestellung zu leisten.
      4. Die Verpflichtungen von Microsoft gelten nicht für Probleme, die durch einen Unfall, Missbrauch oder eine Nutzung verursacht wurden, die nicht mit diesem Vertrag übereinstimmt, einschließlich der Nichteinhaltung der Mindestsystemanforderungen. Diese Gewährleistungen gelten nicht für kostenlose, Test-, Vorschau- oder Vorabprodukte oder für Komponenten von Produkten, die der Kunde weitervertreiben darf.
      5. Alle Ansprüche, die dem Kunden gegen Microsoft nach dieser Ziffer zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres.
    2. Leasing. Soweit Microsoft-Onlinedienste als Miete betrachtet werden (mietweise Überlassung) und den deutschen gesetzlichen mietrechtlichen Regelungen unterliegen, schließen die vorstehend genannten Bestimmungen zur beschränkten Gewährleistung die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Kunden nicht aus und begrenzen diese auch nicht. Die jeweiligen Vorschriften zur gesetzlichen Gewährleistung gelten für Ansprüche aus Mängeln, vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze (1) – (2). Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Kunden unter diesem Vertrag und seinen begleitenden Dokumenten bleiben hiervon unberührt.
      1. Der Kunde verzichtet auf (1) das Recht zur Aufrechnung, (2) auf das Minderungsrecht und (3) zum äußersten Ausmaß auf das Zurückbehaltungsrecht, das durch das anwendbare gesetzliche Recht gestattet wird, vorausgesetzt, die Ansprüche aus vorstehendem Recht sind weder unbestritten noch vom anwendbaren gesetzlichen Recht rechtskräftig festgestellt worden. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass jegliche Ansprüche des Kunden wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen Microsoft hiermit nicht ausgeschlossen werden.
      2. Jegliche in der SLA bestimmten Dienstleistungskredite, die gegen die vom Kunden anwendbaren Dienstleistungsgebühren für jegliche Leistungs- oder Verfügbarkeitsprobleme im Einklang mit diesem Abschnitt und der anwendbaren SLA verrechnet werden, werden automatisch gegen jeden eventuellen Anspruch des Nutzers wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder Ansprüchen aus Aufwand oder Mängeln verrechnet, die auf dem gleichen Vorfall basieren, der diese Leistungs- oder Verfügbarkeitsprobleme verursacht hat.

Abwehr von Ansprüchen Dritter

Die Parteien verteidigen sich gegenseitig gegen die in diesem Abschnitt beschriebenen Ansprüche Dritter und zahlen den Betrag eines sich daraus ergebenden nachteiligen rechtskräftigen Urteils oder eines anerkannten Vergleichs, jedoch nur, wenn die beklagte Partei unverzüglich schriftlich über die Forderung informiert wird und das Recht hat, die Verteidigung und einen Vergleich zu steuern. Die verteidigte Partei muss der verteidigenden Partei alle angeforderten Hilfestellungen, Informationen und Vollmachten zur Verfügung stellen. Die beklagte Partei erstattet der anderen Partei angemessene Auslagen, die ihr aus den Hilfestellungen entstehen. Dieser Abschnitt beschreibt die alleinigen Rechtsmittel der Parteien und die gesamte Haftung für solche Ansprüche.

  1. Unterschrift Microsoft. Microsoft verteidigt den Kunden gegen Ansprüche Dritter, soweit diese behaupten, dass ein von Microsoft gegen eine Gebühr zur Verfügung gestelltes und im Rahmen der unter diesem Vertrag gewährten Lizenz genutztes Produkt oder Leistungsgegenstand (unverändert gegenüber der von Microsoft zur Verfügung gestellten Form und nicht mit etwas anderem kombiniert) ein Geschäftsgeheimnis missbraucht oder direkt ein Patent, Urheberrecht, Warenzeichen oder ein sonstiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt. Wenn Microsoft nicht in der Lage ist, einen Anspruch wegen widerrechtlicher Aneignung oder Verletzung zu klären, kann Microsoft nach eigenem Ermessen entweder (1) das Produkt oder den Leistungsgegenstand durch ein funktional gleichwertiges Produkt oder einen funktional gleichwertigen Leistungsgegenstand ändern oder ersetzen oder (2) die Lizenz des Kunden kündigen und alle Lizenzgebühren (abzüglich der Abschreibung für unbefristete Lizenzen) erstatten, einschließlich der im Voraus gezahlten Beträge für ungenutzten Verbrauch für jeden Nutzungszeitraum nach dem Kündigungsdatum. Microsoft haftet nicht für Ansprüche oder Schäden aufgrund der fortgesetzten Nutzung eines Produkts oder eines Leistungsgegenstands durch den Kunden, nachdem dieser aufgrund eines Anspruchs eines Dritten aufgefordert wurde, die Nutzung einzustellen.
  2. Unterschrift Kunde. Soweit gesetzlich zulässig, verteidigt der Kunde Microsoft und ihre verbundenen Unternehmen gegen jeglichen Anspruch eines Dritten in dem Umfang, in dem er diesen geltend macht: (1) Kundendaten oder Nicht-Microsoft-Produkte, die von Microsoft im Namen des Kunden in einem Onlinedienst gehostet werden, ein Geschäftsgeheimnis verletzen oder direkt ein Patent, ein Urheberrecht, eine Marke oder ein sonstiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen oder (2) die Nutzung eines Produkts oder eines Leistungsgegenstands durch den Kunden, allein oder in Kombination mit etwas anderem, gegen das Gesetz verstößt oder einen Dritten schädigt.
  3. Ergänzende Bestimmungen. In allen Fällen, in denen das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Vertrags oder des Beschlusses eines Gerichts anwendbar ist, gilt zusätzlich der folgende Absatz:Die Verpflichtung des Kunden nach Unterabschnitt b zur Abwehr von Ansprüchen Dritter an Microsoft gilt nicht, soweit der Kunde die Ansprüche Dritter nicht zu vertreten hat.

Haftungsbeschränkung

Vorbehaltlich der Bestimmungen über Ausschlüsse, Ausnahmen und Anwendbarkeit in den Unterabschnitten e, f und g ist die Haftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei für jedes Produkt und jede fachliche Dienstleistung, die im Rahmen dieses Vertrags erbracht werden, auf den direkten Schadenersatz beschränkt, der schließlich zuerkannt wird, und darf einen wie folgt festgelegten Betrag nicht überschreiten:

  1. Unbefristete Lizenzen. Für jedes Produkt, das auf Dauer lizenziert wird, ist die maximale Gesamthaftung jeder Partei auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die entsprechenden Lizenzen bezahlt hat.
  2. Abonnements. Für jedes Produkt, das auf Abonnementbasis lizenziert wurde, ist die maximale Gesamthaftung jeder Partei der Gesamtbetrag der Abonnementgebühren, die der Kunde für die Nutzung des Produkts während der letzten 12 Monate vor dem letzten Vorfall, der zum Anspruch/den Ansprüchen geführt hat, bezahlt hat.
  3. Professional Services. Für Professional Services ist die maximale Gesamthaftung jeder Partei der Betrag, den der Kunde für die entsprechenden Professional Services gezahlt hat.
  4. Kostenlose Angebote und manipulationssicherer Code. Für Produkte oder Professional Services, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sowie für einen Code, den der Kunde ohne gesonderte Zahlung an Microsoft an Dritte weitergeben darf, ist die Haftung von Microsoft auf direkte Schäden beschränkt, die endgültig zuerkannt werden, und zwar bis zu einem Betrag von 5.000 US-Dollar.
  5. Ausschlüsse. In keinem Fall haftet eine der Parteien für indirekte, zufällige, besondere, strafbewehrte oder Folgeschäden, entgangene Umsätze, Gewinne oder erwartete Einsparungen (direkt oder indirekt) oder Nutzungsausfall, Verlust von Geschäftsinformationen oder Betriebsunterbrechung, unabhängig von der Ursache oder der Haftungstheorie.
  6. Ausnahmen. Keine der in diesem Vertrag enthaltenen Beschränkungen oder Ausschlüsse gelten für die Haftung, die sich aus (1) Vertraulichkeitsverpflichtungen einer der Parteien ergibt (mit Ausnahme aller Haftungen im Zusammenhang mit Kundendaten und Professional Service-Daten, die weiterhin den oben genannten Beschränkungen und Ausschlüssen unterliegen), (2) Verpflichtungen gemäß dem Abschnitt Verteidigung gegen Ansprüche Dritter oder (3) Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei oder (4) Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit.
  7. Anwendbarkeit. Soweit nach geltendem Recht zulässig, gelten die in diesem Abschnitt über die Haftungsbeschränkung dargelegten Beschränkungen, Ausschlüsse und Ausnahmen für alle Ansprüche und Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Produkten oder Professional Services ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertragsbruch, Gewährleistungsbruch, verschuldensunabhängige Haftung sowie Fahrlässigkeit und andere unerlaubte Handlungen, selbst wenn die Parteien von der Möglichkeit des Schadens wussten oder hätten wissen müssen.
  8. Haftung für Tod oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit. Nichts in diesem Vertrag schließt die Haftung für durch Fahrlässigkeit verursachten Tod oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder die Haftung wegen arglistiger Täuschung aus.
  9. Ergänzende Bestimmungen. In allen Fällen, in denen das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Vertrags oder des Beschlusses eines Gerichts anwendbar ist, ersetzen die folgenden Absätze (i) – (ii) vollständig die vorstehenden Bestimmungen unter der Überschrift „Haftungsbeschränkung“:
    1. Anwendbarkeit. Bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Microsoft ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen und unabhängig von der rechtlichen Grundlage für den Anspruch (Vertragsverletzung, Sach- oder Rechtsmangel, unerlaubte Handlung oder andere) ist die Haftung von Microsoft im Rahmen dieses Vertrages für sämtliche sich ergebenden Schäden und vergeblichen Aufwendungen beschränkt wie im nachfolgenden Absatz (ii) dargelegt.
    2. Beschränkungen
      1. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich Microsofts Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von Microsoft verursacht wurde.
      2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Microsoft nur, wenn Microsoft eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von Microsoft auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet Microsoft nicht für leichte Fahrlässigkeit.
      3. Bei verschuldensunabhängiger Haftung für ein während des Verzuges eintretendes Leistungshindernis ist Microsofts Haftung ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
      4. Wenn Microsofts Onlinedienste als mietweise Überlassung betrachtet werden und den gesetzlichen Regelungen des deutschen Mietrechts unterliegen, haftet Microsoft nicht für Schäden, die auf Mängeln nach dem § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs basieren, die bei Abschluss des Leasingvertrages bereits bestanden, vorausgesetzt, dass Microsoft keine schuldhafte Handlung oder Unterlassung begeht. In diesem Umfang findet § 536 a, Absatz 1, Alt. 1 BGB keine Anwendung.
      5. Sämtliche Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche, die auf Mängeln beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Vorschrift des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) BGB bleibt unberührt. Alle sonstigen Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz gegen Microsoft verjähren innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Entstehung.

Partner

  1. Wahl eines Partners. Der Kunde ist berechtigt, einen Partner zu ermächtigen, Bestellungen im Namen des Kunden zu erteilen und die Käufe des Kunden zu verwalten, indem er den Partner mit seinem Konto verknüpft. Wenn das Vertriebsrecht des Partners aufgehoben wird, muss der Kunde einen anderen autorisierten Partner als Ersatz wählen oder direkt bei Microsoft kaufen. Partner und andere Dritte sind keine Vertreter von Microsoft und nicht berechtigt, im Namen von Microsoft Verträge mit Kunden zu schließen.
  2. Administratorrechte des Partners und Zugriff auf Kundendaten. Wenn der Kunde Onlinedienste von einem Partner erwirbt, kann der Kunde diesen Partner mit Administratorrechten ausstatten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Microsoft und ihre verbundenen Unternehmen dem Partner Kundendaten und Administratordaten zum Zwecke der Bereitstellung, Verwaltung und Unterstützung (soweit zutreffend) der Onlinedienste zur Verfügung stellen. Der Partner ist berechtigt, diese Daten gemäß den Bestimmungen des Vertrags zwischen Kunde und Partner zu verarbeiten, wobei die Datenschutzverpflichtungen des Partners und von Microsoft voneinander abweichen können. Der Kunde benennt den Partner als seinen Vertreter für Zwecke des Versands und des Empfangs von Mitteilungen und anderen Kommunikationen an bzw. von Microsoft. Der Kunde kann die Administratorrechte des Partners jederzeit kündigen.
  3. Produktsupport. Partner können Support für Produkte und andere Mehrwertdienste anbieten, wobei der Partner für die Leistung der von ihm angebotenen Dienste verantwortlich ist. Wenn der Kunde Microsoft-Supportdienste über einen Partner erwirbt, ist Microsoft für die Erbringung dieser Dienste gemäß den Bedingungen dieses Vertrags verantwortlich.

Preisgestaltung und Bezahlung

Wenn der Kunde bei einem Partner bestellt, legt der Partner die Preise und Zahlungsbedingungen des Kunden für diese Bestellung fest, und der Kunde zahlt den fälligen Betrag an den Partner. Die Preis- und Zahlungsbedingungen für Bestellungen, die der Kunde direkt bei Microsoft aufgibt, werden von Microsoft festgelegt, und der Kunde zahlt den fälligen Betrag wie in diesem Abschnitt beschrieben.

  1. Zahlungsmethode. Der Kunde muss eine Zahlungsmethode angeben oder, falls berechtigt, wählen, dass er eine Rechnung für seine Einkäufe erhält. Durch die Angabe einer Zahlungsmethode gegenüber Microsoft (1) stimmt der Kunde zu, dass Microsoft Kontoinformationen hinsichtlich der gewählten Zahlungsmethode nutzt, die von der jeweiligen Bank oder dem jeweiligen Zahlungsnetzwerk bereitgestellt werden; (2) erklärt der Kunde, dass er zur Nutzung dieser Zahlungsmethode berechtigt ist und die von ihm bereitgestellten Zahlungsinformationen wahr und korrekt sind; (3) erklärt der Kunde, dass die Zahlungsmethode in erster Linie für kommerzielle Zwecke und nicht für den persönlichen, familiären oder Haushaltsgebrauch eingerichtet wurde und genutzt wird, und (4) ermächtigt der Kunde Microsoft, ihn unter Nutzung dieser Zahlungsmethode für die Bestellungen im Rahmen dieses Vertrages zu belasten.
  2. Rechnungen. Microsoft kann berechtigten Kunden eine Rechnung ausstellen. Die Möglichkeit des Kunden, die Zahlung per Rechnung zu wählen, steht unter dem Vorbehalt von Microsofts Billigung der finanziellen Situation des Kunden. Der Kunde ermächtigt Microsoft, Informationen über die finanzielle Lage des Kunden einschließlich Kreditauskünfte einzuholen, um die Berechtigung des Kunden für die Zahlung per Rechnung zu beurteilen. Sofern die Jahresabschlüsse des Kunden nicht öffentlich zugänglich sind, kann der Kunde aufgefordert werden, Microsoft seine Bilanz, Gewinn- und Verlust- und Kapitalflussrechnung vorzulegen. Der Kunde kann aufgefordert werden, Sicherheiten in einer für Microsoft akzeptablen Form bereitzustellen, um für die Zahlung per Rechnung berechtigt zu sein. Microsoft kann die Berechtigung des Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Kunde muss Microsoft umgehend über Änderungen der Firma oder des Sitzes seines Unternehmens sowie wesentliche Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Struktur oder betrieblichen Aktivitäten des Unternehmens informieren.
  3. Zahlungsbedingungen bei Rechnungen. Jede Rechnung weist die vom Kunden an Microsoft zu zahlenden Beträge für den der Rechnung entsprechenden Zeitraum aus. Der Kunde zahlt alle geschuldeten Beträge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum.
  4. Zahlungsverzug. Microsoft kann nach eigenem Ermessen für Zahlungen an Microsoft, die mehr als fünfzehn (15) Kalendertage überfällig sind, eine Verzugsgebühr in Höhe von bis zu zwei Prozent
    (2 %) des monatlich berechneten und zahlbaren Gesamtbetrags oder des höchsten gesetzlich zulässigen Betrags, wenn dieser niedriger ist, erheben.
  5. Stornogebühr. Wenn ein Abonnement oder eine Leistungsbeschreibung eine vorzeitige Kündigung zulässt und der Kunde das Abonnement oder die Leistungsbeschreibung vor dem Ende des Abonnements oder des Abrechnungszeitraums kündigt, kann dem Kunden eine Stornogebühr berechnet werden. Weitere Einzelheiten zur Stornierung finden Sie in den Produktbedingungen.
  6. Wiederkehrende Zahlungen. Bei Abonnements, die sich automatisch verlängern, ermächtigt der Kunde Microsoft, die Zahlungsmethode des Kunden periodisch für jeden Abonnement- oder Abrechnungszeitraum zu belasten, bis das Abonnement beendet wird. Durch die Autorisierung wiederkehrender Zahlungen ermächtigt der Kunde Microsoft, seine Zahlungsdetails zu speichern und solche Zahlungen entweder als elektronische Lastschriften oder Überweisungen oder als elektronische, auf das angegebenen Konto gezogene Banktratten (im Falle einer automatisierten Clearing-Stelle oder vergleichbarer Belastungen) oder als Belastungen des angegebenen Kartenkontos (bei Kreditkarten- oder vergleichbaren Zahlungen) (zusammen „Elektronische Zahlungen“) einzuziehen. Wenn eine Zahlung zurückgeht oder eine Kreditkarten- oder vergleichbare Transaktion abgelehnt oder verweigert wird, behalten sich Microsoft oder ihre Dienstanbieter das Recht vor, anfallende Gebühren für Rückzahlung, Ablehnung oder unzureichende Deckung im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang einzuziehen und eine solche Gebühr per Elektronischer Zahlung zu belasten oder dem Kunden den geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen.
  7. Steuern. Die Preise von Microsoft verstehen sich ohne Steuern, es sei denn, sie sind als einschließlich Steuern gekennzeichnet. Wenn Beträge an Microsoft zahlbar sind, zahlt der Kunde auch alle anfallenden Steuern wie Mehrwertsteuern, Steuern auf Waren und Dienstleistungen, Verkaufssteuern, Bruttoeinnahme- oder andere Transaktionssteuern, Gebühren, Abgaben oder Zuschläge oder regulatorische Beitreibungsgebühren oder ähnliche Beträge, die im Rahmen dieses Vertrages geschuldet sind und die Microsoft vom Kunden einziehen darf. Der Kunde ist für alle anwendbaren Stempelsteuern und alle anderen Steuern verantwortlich, zu deren Zahlung er gesetzlich verpflichtet ist, einschließlich aller Steuern, die beim Vertrieb oder der Bereitstellung von Produkten oder Professional Services durch den Kunden an seine verbundenen Unternehmen anfallen. Microsoft ist für alle Steuern auf der Grundlage ihres Reingewinns, erhobenen Bruttoeinkommensteuern anstelle von Körperschaft- oder Gewinnsteuern und der Steuern auf ihr Eigentum verantwortlich.

Wenn Steuern auf Beträge, die von Microsoft in Rechnung gestellt werden, einbehalten werden müssen, ist der Kunde berechtigt, diese Steuern vom geschuldeten Betrag abzuziehen und an die zuständige Steuerbehörde abzuführen, jedoch nur, wenn der Kunde Microsoft umgehend einen offiziellen Beleg über solche einbehaltenen Steuern und andere Unterlagen zukommen lässt, die vernünftigerweise angefordert werden, damit Microsoft eine ausländische Steuergutschrift oder -erstattung in Anspruch nehmen kann. Der Kunde stellt sicher, dass einbehaltene Steuern auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert werden.

Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit. Diese Vereinbarung ist so lange gültig, bis sie von einer der Parteien wie unten beschrieben gekündigt wird.
  2. Kündigung ohne triftigen Grund. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 60 Tagen zu kündigen. Die Kündigung ohne triftigen Grund hat keine Auswirkungen auf die unbefristeten Lizenzen des Kunden. Lizenzen, die auf Abonnementbasis gewährt werden, und der Zugang zu den Online- und den Microsoft-Supportdiensten werden für den Rest des aktuellen Abonnementzeitraums bzw. der aktuellen Supportdauer gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags fortgesetzt.
  3. Kündigung aus wichtigem Grund. Ohne Beschränkung anderer Ansprüche ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Die Kündigung wird wirksam, wenn die andere Partei die Vertragsverletzung nicht innerhalb der 30-tägigen Kündigungsfrist heilt. Nach Wirksamwerden dieser Kündigung gilt Folgendes:
    1. Alle im Rahmen dieses Vertrags gewährten Lizenzen enden sofort, mit Ausnahme von voll bezahlten, unbefristeten Lizenzen.
    2. Alle Beträge aus unbezahlten Rechnungen werden unverzüglich fällig und zahlbar. Bei Abonnements, die nach Verbrauch in Rechnung gestellt werden, muss der Kunde die gesamte unbezahlte Nutzung ab dem Beendigungsdatum sofort nach Erhalt einer Rechnung bezahlen.
    3. Im Falle einer Vertragsverletzung durch Microsoft erhält der Kunde eine Gutschrift für alle Abonnementgebühren, einschließlich der im Voraus gezahlten Beträge für ungenutzten Verbrauch für jeden Nutzungszeitraum nach dem Kündigungsdatum.
    4. Der Kunde muss alle ab dem Kündigungsdatum erbrachten Professional Services sofort nach Erhalt einer Rechnung bezahlen.
  4. Aussetzung. Während eines Zeitraums, in dem der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, kann Microsoft ein Abonnement oder eine Abrechnung von Diensten aussetzen, ohne diesen Vertrag zu kündigen. Microsoft wird den Kunden 30 Tage vor einer solchen Aussetzung benachrichtigen, es sei denn, die Lastschrift durch Microsoft gemäß Zahlungsmethode des Kunden wird abgelehnt oder Microsoft ist nach vernünftigem Ermessen der Ansicht, dass eine sofortige Aussetzung erforderlich ist, um einen unbefugten Zugriff auf Kundendaten zu verhindern oder die fortlaufende Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Belastbarkeit der Systeme und Dienste von Microsoft zu gewährleisten.
  5. Kündigung zwecks Einhaltung von Gesetzen. Microsoft ist berechtigt, ein Produkt oder einen Professional Service zu ändern oder nicht mehr anzubieten bzw. ein Abonnement oder eine Leistungsbeschreibung für dieses Produkt oder diesen Professional Service in einem Land oder einer Rechtsordnung zu kündigen, in dem/der gegenwärtige oder zukünftige staatliche Anforderungen oder Verpflichtungen bestehen, die (1) Microsoft einer Regelung oder Anforderung unterwerfen, die nicht allgemein für dort tätige Unternehmen gilt, (2) für Microsoft eine Härte darstellen, das Produkt oder den Professional Service weiterhin ohne Änderung anzubieten oder (3) Microsoft zu der Annahme veranlassen, dass dieser Vertrag oder das Produkt- oder Professional Service-Angebot mit einer solchen Anforderung oder Verpflichtung in Konflikt stehen könnte. Wenn Microsoft ein Abonnement oder eine Leistungsbeschreibung gemäß dieser Bestimmung kündigt, erhält der Kunde als einzige Entschädigung eine Erstattung des im Voraus gezahlten Betrags für jeden Zeitraum nach der Kündigung. Der Kunde zahlt für alle vor der Kündigung bereitgestellten oder genutzten Dienste.

Vertragsänderungen

Microsoft kann diesen Vertrag von Zeit zu Zeit aktualisieren. Auf zuvor erworbene unbefristete Softwarelizenzen finden Änderungen keine Anwendung. Änderungen treten für neue Bestellungen und für vorhandene Abonnements und Leistungsbeschreibungen wie folgt in Kraft:

  1. DPA und SLA. Änderungen an DPA und SLA gelten wie in diesen Unterlagen angegeben.
  2. Produktbedingungen. Wesentliche nachteilige Änderungen gelten nicht während der laufenden Abonnementlaufzeit, sondern treten bei der Verlängerung in Kraft. Alle anderen Änderungen gelten, sobald sie auf der Website mit den Produktbedingungen veröffentlicht werden. Wenn sich der Kunde für ein Software-Abonnement entscheidet, die Software vor dem Ende der Abonnementlaufzeit auf eine neue Version zu aktualisieren, gelten für die Nutzung der Software die zum Zeitpunkt der Aktualisierung gültigen Bedingungen.
  3. Weitere Bestimmungen. Der Kunde kann aufgefordert werden, bei einer neuen Bestellung geänderte oder zusätzliche Bedingungen zu akzeptieren. Bei vorhandenen Abonnements und Leistungsbeschreibungen wird der Kunde mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen oder anderer Bedingungen, die Teil des Vertrags sind, benachrichtigt, mit Ausnahme der DPA-, SLA- und Produktbedingungen, die gesonderte Bedingungen für Aktualisierungen enthalten. Solche Änderungen treten bei der Erneuerung in Kraft, es sei denn, der Kunde akzeptiert sie früher auf die in der Benachrichtigung angegebene Weise, und sie ersetzen oder ändern keine Änderungen dieses Vertrags. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine fortgesetzte Nutzung der Produkte oder Professional Services nach der Erneuerung seine Zustimmung zu allen Änderungen darstellt. Wenn der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, muss er die Nutzung der Produkte und Professional Services bis zum Ende der Abonnement- oder Supportlaufzeit einstellen und die wiederkehrende Rechnungsstellung für alle Abonnements, die sich automatisch verlängern sollen, deaktivieren.

Sonstiges

  1. Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Kunde und Microsoft sind berechtigt, Produkte unabhängig voneinander zu entwickeln, ohne die Vertraulichen Informationen des anderen zu nutzen.
  2. Nicht exklusive Vereinbarung. Es steht dem Kunden frei, Vereinbarungen über die Lizenzierung, Nutzung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen Dritter einzugehen.
  3. Abtretung. Jede der Parteien darf diesen Vertrag an ein Verbundenes Unternehmen abtreten, hat allerdings die jeweils andere Partei schriftlich über die Abtretung zu informieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Microsoft ohne vorherige Ankündigung alle Rechte, die Microsoft im Rahmen dieses Vertrags zur Entgegennahme von Zahlungen und zur Beitreibung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden zustehen, an ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten abtritt und alle Abtretungsempfänger diese Rechte ohne weitere Zustimmung weiter abtreten können. Jede anderweitig beabsichtigte Abtretung dieses Vertrags erfordert die schriftliche Zustimmung der nicht abtretenden Partei. Eine Abtretung entbindet die abtretende Partei nicht von ihren Verpflichtungen unter dem abgetretenen Vertrag. Jeder Versuch einer Abtretung ohne die erforderliche Zustimmung ist nichtig.
  4. Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, bleibt der Rest der Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  5. Verzicht. Das Versäumnis, eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung. Jede Verzichtserklärung muss schriftlich erfolgen und von der Verzichtspartei unterzeichnet werden.
  6. Keine Drittbegünstigten. Dieser Vertrag begründet keine Rechte Dritter, es sei denn, dies ist in seinen Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen.
  7. Fortgeltung. Alle Bestimmungen überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung mit Ausnahme derjenigen, die nur während der Laufzeit der Vereinbarung erfüllt werden müssen.
  8. Mitteilungen. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Mit Ausnahme von Mitteilungen, die sich auf ein Schiedsverfahren beziehen (wie in bestimmten ergänzenden Bedingungen für einzelne Nutzer vorgesehen), müssen Mitteilungen an Microsoft an die folgende Adresse gesendet werden und gelten an dem Tag als eingegangen, an dem sie bei dieser Adresse eingehen:Microsoft Ireland Operations Limited
    One Microsoft Place
    South County Business Park
    Leopardstown
    Dublin 18
    D18 P521
    IrlandMicrosoft kann dem Kunden Informationen und Mitteilungen auf elektronischem Wege zukommen lassen, einschließlich per E-Mail, über das Portal für einen Onlinedienst oder über eine von Microsoft angegebene Website. Eine Mitteilung gilt ab dem Datum, an dem sie von Microsoft zur Verfügung gestellt wird.
  1. Anwendbares Recht. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Irlands und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf und die dazugehörigen Instrumente finden auf diesen Vertrag keine Anwendung.
  2. Streitbeilegung. Bei Klagen im Rahmen dieses Vertrags vereinbaren die Parteien die folgenden ausschließlichen Gerichtsstände:
    1. Wenn Microsoft Klage einreicht, ist der Gerichtsstand dort, wo der Kunde seinen Hauptsitz hat.
    2. Wenn der Kunde Klage gegen Microsoft oder eine Microsoft-Gesellschaft mit Sitz außerhalb von Europa einreicht, sind die Staats- oder Bundesgerichte in King County, Bundesstaat Washington, USA, zuständig.
    3. Wenn der Kunde die Klage gegen Microsoft oder ein mit Microsoft verbundenes Unternehmen mit Sitz in Europa erhebt und nicht auch gegen Microsoft oder ein mit Microsoft verbundenes Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas, ist der Gerichtsstand Irland.
    4. Die Parteien stimmen der persönlichen Gerichtsbarkeit an den vereinbarten Gerichtsständen zu. Diese Gerichtsstandswahl hindert keine der Parteien daran, Unterlassungsansprüche in Bezug auf eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder Vertraulichkeitsverpflichtungen in einer beliebigen Gerichtsbarkeit geltend zu machen.
  1. Rangfolge. Wenn es einen Konflikt zwischen den Unterlagen dieses Vertrags gibt, der nicht ausdrücklich in diesen Unterlagen gelöst wird, gelten deren Bedingungen in der folgenden Reihenfolge, von der höchsten zur niedrigsten Priorität: (1) DPA, (2) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (3) Produktbedingungen, (4) SLA und (5) alle zusätzlichen Bedingungen, die bei einer Bestellung vorgelegt werden. Die Bedingungen in einer Änderung haben Vorrang vor der geänderten Unterlage und früheren Änderungen, die denselben Gegenstand betreffen.
  2. Verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer von Microsoft. Microsoft kann seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch ihre verbundenen Unternehmen erfüllen und zur Erbringung bestimmter Leistungen Unterauftragnehmer einsetzen. Microsoft bleibt für deren Leistung verantwortlich.
  3. Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen. Wenn der Kunde eine Regierungsbehörde ist oder anderweitig staatlichen Beschaffungsvorschriften unterliegt, sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (1) er alle anwendbaren staatlichen Beschaffungsgesetze und -vorschriften eingehalten hat und einhalten wird, (2) er zum Abschluss dieses Vertrags berechtigt ist und (3) dieser Vertrag alle anwendbaren Beschaffungsvorschriften erfüllt.
  4. Einhaltung der Handelsgesetze. Die Produkte und Leistungsgegenstände können den Exportgesetzen der USA und anderer Länder unterliegen. Jede Partei wird alle Gesetze und Vorschriften einhalten, die für den Import oder Export der Produkte und Leistungsgegenstände gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsgesetze wie die U.S. Export Administration Regulations und die International Traffic in Arms Regulations sowie die vom U.S. Office of Foreign Assets Control („OFAC“) verwalteten Sanktionsvorschriften („Handelsgesetze“). Der Kunde wird keine Handlungen vornehmen, die Microsoft dazu veranlassen, gegen US-amerikanische oder andere anwendbare Handelsgesetze zu verstoßen. Microsoft ist berechtigt, diesen Vertrag auszusetzen oder zu kündigen, wenn Microsoft nach vernünftigem Ermessen davon ausgeht, dass die Erfüllung dieses Vertrags zu einer Verletzung von Handelsgesetzen führt oder das Risiko birgt, Sanktionen und Strafen nach diesen Gesetzen zu unterliegen.

Begriffsbestimmungen

„Administratordaten“ bedeutet die Informationen, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen bei der Anmeldung, beim Kauf oder bei der Verwaltung von Produkten zur Verfügung gestellt werden.

„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

„Beherrschung“ bezeichnet den Besitz von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile an einem Unternehmen oder die Befugnis, die Geschäftsführung und die Strategien eines Unternehmens zu bestimmen.

„Vertrauliche Informationen“ sind im Abschnitt „Vertraulichkeit“ definiert.

„Kunde“ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Konto als solches identifiziert wurde.

„Kundendaten“ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Video- oder Bilddateien und Software, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen vom Kunden oder im Namen des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden. Zu den Kundendaten gehören nicht die Daten der Professional Services.

„DPA“ bezeichnet den Microsoft-Produkte-und-Dienste-Datenschutznachtrag in seiner jeweils aktualisierten Fassung, veröffentlicht unter https://aka.ms/DPA oder einer Nachfolgewebsite, sowie alle zusätzlichen Datenschutzbestimmungen, die Microsoft mit diesem Vertrag vorlegt.

„Endnutzer“ ist jede Person, der der Kunde die Nutzung eines Produkts oder den Zugriff auf Kundendaten gestattet.

„Problembehebung“ oder „Problembehebungen“ bezeichnet Korrekturen, Änderungen oder Erweiterungen von Produkten oder deren Derivaten, die Microsoft entweder allgemein freigibt (z. B. Produkt-Servicepacks) oder dem Kunden zur Behebung eines bestimmten Problems bereitstellt.

„Lizenzierungsseite“ bedeutet http://www.microsoft.com/licensing/docs oder eine Nachfolgeseite.

„Wesentliche nachteilige Änderung“ bedeutet jede Änderung der Nutzungsrechte für ein Produkt, die sich vernünftigerweise auf die Entscheidung des Kunden zum Kauf des Produkts auswirken könnte und die den Kunden zum Erwerb zusätzlicher Lizenzen verpflichten, die Kosten für die Nutzung des Produkts für den Kunden erhöhen, ein vorhandenes Recht aufheben oder zusätzliche Einschränkungen für die Nutzung des Produkts mit sich bringen würde.

„Microsoft“ ist Microsoft Ireland Operations Limited.

„Microsoft-Supportdienste“ bezeichnet die Produktsupportdienste, die Microsoft im Rahmen dieses Vertrags anbietet, wie in den Produktbedingungen beschrieben.

„Nicht-Microsoft-Produkt“ bezeichnet Software, Daten, Dienste, Websites oder Produkte von Drittanbietern, sofern diese nicht von Microsoft in ein Produkt integriert wurden.

„Onlinedienste“ sind von Microsoft gehostete Dienste, für die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags ein Abonnement erwirbt. Sie umfassen nicht Software und Dienstleistungen, die unter separaten Lizenzbestimmungen bereitgestellt werden.

„Partner“ bezeichnet ein Unternehmen, das Microsoft autorisiert hat, Produkte an Kunden zu vertreiben.

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

„Bereits vorhandene Arbeit“ bezeichnet jeglichen Computercode oder andere schriftliche Materialien, die unabhängig von diesem Vertrag entwickelt oder anderweitig erworben wurden.

„Produkt“ bezeichnet alle Software und Onlinedienste, die Microsoft im Rahmen dieses Vertrags anbietet, wie in den Produktbedingungen angegeben, einschließlich Vorschauen, Vorabversionen, Aktualisierungen, Patches und Problembehebungen von Microsoft. Die Verfügbarkeit der Produkte kann je nach Region variieren. „Produkt“ umfasst keine Nicht-Microsoft-Produkte.

„Produktbedingungen“ bezeichnet die Nutzungsrechte und sonstigen Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die unter https://www.microsoft.com/licensing/terms oder einer Nachfolgewebsite veröffentlicht sind.

„Professional Services“ sind Microsoft-Support- und Beratungsdienste, die dem Kunden von Microsoft im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden. „Professional Services“ umfassen keine Online-Dienste.

„Professional Services-Daten“ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Video- und Bilddateien oder Software, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen vom Kunden oder im Namen des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden (oder die Microsoft mit Erlaubnis des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen von einem Onlinedienst bezieht) oder die anderweitig von oder im Namen von Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen durch einen Vertrag mit Microsoft über den Bezug von Professional Services erlangt oder verarbeitet werden.

„Herausgeber“ bezeichnet den Anbieter eines nicht von Microsoft stammenden Produkts.

„Vertreter“ bezeichnet die Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer, Ratgeber und Berater einer Partei.

„SLA“ steht für Service Level Agreement bzw. „Vereinbarung zum Servicelevel“. Dies sind die Bestimmungen, die das Mindest-Servicelevel für die Onlinedienste festlegen und auf der Lizenzierungswebsite veröffentlicht werden.

„Leistungsgegenstände“ sind alle Computercodes oder Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konzeptnachweise, Dokumentation und Designempfehlungen, Beispielcode, Softwarebibliotheken, Algorithmen und Modelle für maschinelles Lernen), die Microsoft dem Kunden nach Abschluss der Erbringung der Professional Services überlässt.

„Software“ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, die Software kann jedoch Teil eines Onlinedienstes sein.

„Leistungsnachweis“ bezeichnet jede Bestellung im Rahmen dieses Vertrags, die Professional Services enthält oder beschreibt.

„Abonnement“ bezeichnet eine Lizenz für den Kunden zur Nutzung oder zum Zugriff auf ein Produkt während eines bestimmten Zeitraums.

„Nutzung“ bedeutet, das Produkt zu kopieren, herunterzuladen, zu installieren, auszuführen, darauf zuzugreifen, anzuzeigen oder anderweitig damit zu interagieren.

„Nutzungsrechte“ bezeichnet die folgenden Abschnitte der Produktbedingungen, die für jedes Produktangebot gelten: Nutzungsrechte, Lizenzmodellbedingungen, Allgemeine Servicebedingungen, Servicespezifische Bedingungen, Add-ons, Universallizenzbestimmungen und Sonstige rechtliche Bedingungen.

Kaufvertrag mit der „Microsoft-Vertriebsgesellschaft“ ( )

Bestimmte Produkte und Professional Services werden von einer lokalen Microsoft-Vertriebsgesellschaft angeboten, die von Microsoft autorisiert wurde, diese Produkte und Professional Services zu vertreiben und bereitzustellen. Wenn ein Kunde diese Produkte oder Professional Services direkt bei Microsoft bestellt, ist die Microsoft-Vertriebsgesellschaft die Verkäuferin. Durch das Absenden der Bestellung wird davon ausgegangen, dass der Kunde die von der oben genannten Microsoft-Vertriebsgesellschaft angebotenen Geschäftsbestimmungen akzeptiert und mit dieser Microsoft-Vertriebsgesellschaft einen separaten Vertrag („Kaufvertrag“) zum Kauf der Produkte und Professional Services abschließt. Der Kaufvertrag besteht aus allen anwendbaren Bestimmungen dieses Vertrags, der wie folgt geändert wird:

 

  1. Ausgeschlossene Lizenzierungsbestimmungen. Alle Bestimmungen, die sich ausschließlich auf die Lizenzierung solcher Produkte, Fehlerbehebungen und Service-Lieferungen beziehen, gelten als ausgeschlossen. Microsoft ist die Lizenzgeberin aller Produkte, Fehlerbehebungen und Service-Lieferungen, und der Vertrag mit Microsoft gilt weiterhin für alle Produkte und Professional Services, die bei einer Microsoft-Vertriebsgesellschaft bestellt werden. Die Microsoft-Vertriebsgesellschaft ist nicht befugt, andere Microsoft-Entitäten zu binden oder ihnen Verpflichtungen oder Haftungen aufzuerlegen.
  2. Preisgestaltung und Bezahlung. Die Microsoft-Vertriebsgesellschaft legt die Preise für die entsprechenden Produkte und Professional Services fest. Alle Bestimmungen bezüglich Preisgestaltung und Zahlung gelten für den Kaufvertrag. Wenn der Kunde für die Erstellung von Rechnungen in Frage kommt, sendet die Microsoft-Vertriebsgesellschaft Rechnungen an die auf dem Kundenkonto angegebene Rechnungsadresse (ggf. zuzüglich Steuern), und der Kunde muss den fälligen Betrag gemäß den Zahlungsanweisungen auf der Rechnung an die Microsoft-Vertriebsgesellschaft zahlen. Das Versäumnis des Kunden, eine fällige Zahlung an die Microsoft-Vertriebsgesellschaft bis zum Fälligkeitsdatum zu leisten, stellt eine wesentliche Verletzung sowohl des Kaufvertrags als auch des Vertrags mit Microsoft dar. Falls Microsoft den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, werden alle Beträge, die aufgrund unbezahlter Rechnungen ausstehen, sofort gegenüber der Microsoft-Vertriebsgesellschaft fällig und zahlbar.
  3. Gewährleistungen, Einrede und Haftungsbeschränkungen. Alle Gewährleistungen, Verpflichtungen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter und Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche aus dem Kaufvertrag. Microsoft ist als Lizenzgeberin allein verantwortlich für Ansprüche, die sich auf die Leistungsfähigkeit der Produkte und die Einrede gegen Ansprüche Dritter (einschließlich Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums) beziehen. Der Kunde kann keine Gewährleistungs- oder Drittanbieteransprüche gegen die Microsoft-Vertriebsgesellschaft geltend machen, es sei denn, der Kunde ist bei der Durchsetzung dieses Anspruchs gegen Microsoft (lizenzierende Entität) erfolglos oder wird davon ausgeschlossen.
  4. Anwendbares Recht. Geltendes Recht ist das Recht des Landes, in dem die Microsoft-Vertriebsgesellschaft ihren Sitz hat.
  5. Zusätzliche Bestimmungen. Alle zusätzlichen Bestimmungen, die die Microsoft-Vertriebsgesellschaft im Zusammenhang mit einer Bestellung erlässt, gelten als eingeschlossen. Alle zusätzlichen oder widersprüchlichen Geschäftsbedingungen, die in einem Bestellformular enthalten sind oder anderweitig vom Kunden vorgelegt werden, werden ausdrücklich abgelehnt und haben keine Gültigkeit.

 

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Stand März 2023 Microsoft Cloud-Verträge

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