Direkt zum Inhalt wechseln

Rechtliches Allgemeine Geschäftsbedingungen der NetPlans Systemhausgruppe


Stand: März 2024

1. Sachlicher Geltungsbereich

Die NetPlans Systemhausgruppe (im Folgenden: NetPlans) erbringt Leistungen/Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, soweit keine besonderen Vertragsbedingungen mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. Entgegenstehende/anderslautende AGB sind nicht wirksam. Der Einbeziehung der AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese AGB sind Grundlage auch aller künftigen Leistungen/Lieferungen und auch dann, wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). NetPlans behält sich bei Vorliegen rechtfertigender, sachlicher Gründe (insbesondere bei einer Änderung der Gesetzeslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder Marktgegebenheiten) deren einseitige Änderung vor. Im Falle einer Änderung wird NetPlans dem Kunden einen Monat vorher die beabsichtigte Änderung in geeigneter Form mitteilen. Er hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab der Ankündigung schriftlich zu widersprechen an folgende E-Mail-Adresse

info@netplans.de

Widerspricht er innerhalb dieser Frist nicht, gelten die geänderten AGB als einbezogen.

2. Zustandekommen von Verträgen/Vertragsänderungen

2.1 NetPlans erstellt anhand der Anforderungen des Kunden eine Auftragsbestätigung, die diesem übermittelt wird. Die Auftragsbestätigung erfolgt vorbehaltlich einer etwaig von NetPlans vorzunehmenden Bonitätsprüfung. Für den Fall des negativen Ergebnisses einer solchen Bonitätsprüfung behält sich NetPlans vor, von der Begründung eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden abzusehen. Im Übrigen gelten die Vorschriften über den kaufmännischen Rechtsverkehr.

2.2 Angaben auf der Homepage von NetPlans und/oder in sämtlichen Medien stellen lediglich mögliche Leistungen dar. Sie enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften, Garantien o.a. Zusicherungen. Garantien o.ä. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Das gilt auch für sämtliche Angaben zu Preisen, Einarbeitungszeiten und zur Freigabe von Ergänzungen/Erweiterungen des ursprünglichen Vertragsinhalts.

3. Preise

3.1 Sämtliche Preise für Leistungen von NetPlans ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von NetPlans auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste. Enthält die Auftragsbestätigung zu Positionen keine Preisangabe, ergibt sich der Preis aus er Preisliste. NetPlans kann die Preise für Leistungen jederzeit einseitig ändern.

3.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass NetPlans die Lizenzgebühren nicht selbst bestimmt; diese richten sich nach den für NetPlans verbindlichen Vorgaben der Software-Hersteller/Software-Anbieter. Die Auftragsbestätigung enthält die tagesaktuellen Lizenzgebühren am Tag ihrer Erstellung. Erfolgt im Zeitraum ab Auftragsbestätigung eine Preissteigerung, wird diese unverändert an den Kunden weitergegeben. Ein Rücktritts-/Kündigungsrecht gibt dieses dem Kunden nicht.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für von NetPlans erbrachte Leistungen/Lieferungen ist zur Zahlung fällig, sobald sie vollständig bzw. im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht sind bzw., falls erforderlich, eine Abnahme (s.u. Punkt 11.) erfolgt ist und dem Kunden eine Rechnung bzw. gleichwertige Zahlungsaufstellung zugegangen ist. Für sämtliche Zahlungen des Kunden besteht ein Zahlungsziel von 10 Tagen (ohne Abzug) nach Zugang der Rechnung bzw. einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung beim Kunden.

4.2 Im Falle des Verzugs des Kunden ist NetPlans berechtigt, in zumutbarem und angemessenem Umfang Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten.  

5. Lieferung und Lieferverzug

5.1 Im Falle der Lieferung von Waren geht die Gefahr mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder Transportunternehmer über. Im Falle der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr mit Abnahme bzw. dann über, wenn die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden (s.u. Punkt 11). Die fristgerechte Annahme/Abnahme von Leistungen/Lieferungen ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden.

5.2 Die Leistungs-/Lieferverpflichtung von NetPlans steht – außer, NetPlans hat dieses zu vertreten – unter dem Vorbehalt, dass NetPlans ihrerseits rechtzeitig und richtig mit der für die Vertragserfüllung benötigten Ware beliefert wird. Die Haftung für verspätete, mangelhafte oder unterbliebene Leistung/Lieferung aufgrund verspäteter, mangelhafter oder unterbliebener Belieferung von NetPlans ist – außer, NetPlans hat dieses zu vertreten – ausgeschlossen. Bei unverschuldeter verspäteter, mangelhafter oder unterbliebener Lieferung an NetPlans ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. NetPlans wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald sie Kenntnis von der Nichtverfügbarkeit von Produkten erlangt. Vom Kunden geleistete Zahlungen sind bei Rücktritt unverzüglich an diesen zurückzuzahlen.

5.3 Der Kunde hat NetPlans im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten bei der Erbringung der Leistungen/Lieferungen zu unterstützen. Insbesondere hat er die Räumlichkeiten, die zur Leistungserbringung zugänglich sein müssen, zugänglich zu halten und in Eigenverantwortung dafür zu sorgen, dass die Gegebenheiten und Einrichtungen am Leistungsort die Voraussetzungen erfüllen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 NetPlans bleibt, bis zur vollständigen Zahlung aller gegen den Kunden bestehender Forderungen, aus der und im Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Geschäftsbeziehung, Eigentümer sämtlicher gelieferter Waren. Gleiches gilt, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt werden.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware diesen auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und NetPlans unverzüglich schriftlich hiervon in Kenntnis zu setzen. Sämtliche Kosten, die damit einhergehen, dass NetPlans die Rechte aus ihrem und im Zusammenhang mit ihrem Eigentum gegenüber zugreifenden Dritten verfolgt, trägt der Kunde. Auf Verlangen hat er NetPlans jederzeit schriftlich Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen und alle zur Rechtsverfolgung erforderlichen Angaben zu machen.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder wenn Tatsachen vorliegen, die das Eintreten der in der Insolvenzordnung genannten Insolvenzgründe möglich erscheinen lassen, und zwar auch dann, wenn diese Umstände eine Antragspflicht (§ 64 GmbHG) noch nicht begründen, der Kunde einen Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet oder wenn über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, ein solches eröffnet/die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgelehnt wird, ist NetPlans berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

7. Fehlersuche und Fehlerbeseitigung/ Support und Wartung

Es ist dem Kunden bekannt, dass nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass Software fehlerfrei arbeitet/frei von Fehlern ist, sodass NetPlans keine Garantie o.ä. hinsichtlich der Lösbarkeit auftretender Problematiken abgibt. NetPlans wird jedoch die im Rahmen des wirtschaftlich und betriebswirtschaftlich Sinnvollen liegenden Maßnahmen ergreifen, Support- und/oder Wartungsanfragen des Kunden vollständig und nachhaltig zu beantworten.

8. Gewährleistung Hardware

8.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Beschaffenheit der Hardwareprodukte nicht vereinbart wurde und NetPlans keine Eigenschaften der Hardwareprodukte zugesichert hat. NetPlans haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte bei Gefahrübergang frei von Material- und Herstellungsmängeln sind und sich zur vertragsgemäßen Verwendung, jedenfalls zur gewöhnlichen Verwendung, eignen. Technische Spezifikationen/Qualitätsbeschreibungen, die NetPlans dem Kunden mitteilt, stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie wurden von NetPlans schriftlich bestätigt.

8.2 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von NetPlans Hardwareprodukte, Teile davon und/oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert und/oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, dass die entsprechenden Mängel dadurch weder ganz noch teilweise verursacht wurden.

8.3 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von NetPlans die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die gewählte Form der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

8.4 Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Kunden ist ausgeschlossen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.5 Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt bzw. stellt sich nach Inanspruchnahme auf Gewährleistung heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde NetPlans gegen Nachweis den Aufwand der Mängelfeststellung/ -beseitigung zu ersetzen.

9. Gewährleistung Software

9.1 NetPlans verwendet ausschließlich Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme von Drittanbietern und bietet keine eigenen an. Die in der Auftragsbestätigung und/oder sonstwie von NetPlans gemachten Angaben zu Software, dazu abgegebenen Erklärungen und Beschreibungen, stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch NetPlans dar, sondern geben lediglich die Herstellerinformation wieder.

9.2 Die Nutzung der Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Nutzungs- und/ oder Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme werden von NetPlans auf der Grundlage und zu den Nutzungs- und/ oder Lizenzbedingungen, eines zwischen dem Softwarehersteller und dem Kunden gesondert abzuschließenden Softwareüberlassungs- und Lizenz-Vertrages weitergegeben. Gewähr leistet NetPlans hierfür nicht.

9.3 NetPlans leistet Gewähr dafür, dass sie zur Weitergabe gegenüber dem Softwarehersteller berechtigt ist und der Weitergabe im vertraglich vereinbarten Umfang an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Diese gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.

9.3.1 Bei Rechtsmängeln leistet NetPlans Gewähr durch Nacherfüllung. Sie verschafft dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den gelieferten Softwareprodukten/ an vergleichbaren, gleichwertigen Softwareprodukten. NetPlans kann die Durchführung dieser Art der Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde vorher einen angemessenen Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung zahlt.

9.3.2 Falls Dritte Rechte/Ansprüche behaupten, die den Kunden an der Nutzung der ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hindern/diese zu hindern geeignet sind, setzt er NetPlans unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis. Er ermächtigt NetPlans, damit im Zusammenhang stehende Verfahren – außergerichtlich und gerichtlich – gegen Dritte im eigenen Namen zu führen. Wird der Kunde – außergerichtlich oder gerichtlich – von Dritten in Anspruch genommen, wird er keinerlei Handlungen rechtlicher oder tatsächlicher Art vornehmen ohne vorherige Abstimmung mit NetPlans; insbesondere wird er keine Verzichtserklärungen und Anerkenntnisse abgeben, keine Vergleiche eingehen etc., wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. NetPlans ist verpflichtet, die gegen den Kunden geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und ihn von allen damit verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf Gründen, die der Kunde zu vertreten hat.

9.4 Im Fall von Sachmängeln leistet NetPlans lediglich in dem Rahmen und Umfang Gewähr, in dem der Hersteller eine Gewährleistung gegenüber NetPlans übernommen hat. Im Übrigen gilt in diesem Fall Folgendes als vereinbart:  Zur Erfüllung dieser Ansprüche tritt NetPlans bereits heute sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an und wird etwaige Gewährleistungsansprüche zunächst gegenüber dem Softwarehersteller geltend machen. Sollte der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller aus rechtlichen und/ oder tatsächlichen Gründen nicht durchsetzen können, leistet NetPlans Gewähr im Rahmen dieser Bestimmungen. Danach kann NetPlans die Form der Nacherfüllung frei wählen, d.h. Nachlieferung oder Nachbesserung. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand einhergeht, was angenommen wird, wenn der Aufwand 25 % des ursprünglichen Auftragswertes (netto) übersteigt.

9.5 Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt/stellt sich nach Inanspruchnahme auf Gewährleistung heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde NetPlans gegen Nachweis, den Aufwand der Mängelfeststellung/ -beseitigung zu ersetzen.

10. Verjährung der Gewährleistungsrechte/Geltung von Gewährleistungsausschlüssen

10.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper-/Gesundheitsschadens wegen eines von NetPlans zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit) von NetPlans und/ oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Ferner sich Abweichungen in der Gewährleistungsfrist daraus ergeben, dass Softwarehersteller die Gewährleistung verkürzen oder verlängern.

10.2 Sämtliche Ausschlüsse/Modifikationen der Gewährleistung gelten nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nur, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz von NetPlans und/oder grobe Fahrlässigkeit gestützt werden.

Sollten die genannten Ausschlüsse/Modifikationen/einzelne dieser unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Gewährleistungsausschlüsse/Modifikationen nicht.

11. Abnahme

11.1 Ist im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch NetPlans eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, wird NetPlans dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen schriftlich mitteilen. Der Kunde wird innerhalb einer Frist von zwei Wochen – ab Datum der Fertigstellungsbescheinigung – NetPlans mitteilen, ob die Leistung abgenommen wird und etwaige festgestellte Mängel benennen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen – ab Datum der Fertigstellungsbescheinigung – als erfolgt, es sei denn, die Abnahme scheidet deswegen aus, weil die Leistungen nicht im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.

11.2 Bei in zulässiger Weise erbrachten Teilleistungen gilt Punkt 11.1 entsprechend.

12. Haftung

12.1 NetPlans haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sämtliche Schäden, die NetPlans, ihre Vertretungsorgane, ihre Erfüllungs- und/ oder Verrichtungsgehilfen dem Kunden und/oder Dritten in Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung oder aus Anlass der Erfüllung dieser zufügt, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und/ oder Vermögensschäden haften NetPlans und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, im Rahmen der bestehenden IT-Haftpflicht und Betriebshaftpflicht bis zu maximal wie folgt:

  • IT-Haftpflicht: bis zu 10.000.000,00 € für Vermögensschäden
  • Betriebshaftpflicht: bis zu 10.000.000,00 € für Personenschäden Sachschäden

12.2 Eine Haftung im Falle höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, durch regelmäßige Datensicherung einem Verlust/ einer ungewollten Veränderung von Daten vorzubeugen. Er hat insbesondere vor jedem Eingriff in sein bestehendes Hard- und Softwaresystem (z.B. Implementierung neuer Software, Austausch von Hardwarekomponenten usw., wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist) die ihm nach dem neuesten Stand der Technik möglichen und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz vor Datenverlust/ ungewollter Datenveränderung und zur Datensicherung vorzunehmen. Sollte dennoch ein Datenverlust/ eine ungewollte Datenveränderung eintreten, haftet NetPlans, wenn dieses bei Erbringung ihrer Leistungen und/ oder aus Anlass der Erbringung ihrer Leistungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien erforderlich wäre. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust/- bzw. die ungewollte Veränderung der Daten bei Anwendung von Sicherungsmaßnahmen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, ebenfalls eingetreten wären. Die Pflege der vom Kunden käuflich erworbenen Software (insbesondere Updates, Patches, usw. wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist) und das Halten dieser auf dem jeweils neuesten Stand ist vom Kunden eigenverantwortlich durchzuführen, es sei denn, es wurde oder wird etwas anderes schriftlich vereinbart.

12.4 Die Haftung wegen fahrlässig unterlassener Aufklärung, über negative Eigenschaften der Leistungen/Lieferungen von NetPlans gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen, wenn dadurch kein Sachmangel begründet wird, außer, eine Beratung hierzu wurde schriftlich vereinbart.

12.5 Die Haftung erlischt, wenn der Kunde und/ oder Dritte ohne vorherige Genehmigung durch NetPlans, Arbeiten/Änderungen an den Leistungen und/ oder Lieferungen von NetPlans vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Arbeiten/Änderungen keinen Einfluss auf den Eintritt der die Haftung auslösenden Umstände hatten.

13. Einwilligung des Kunden in AGB und Datenschutzerklärungen von Drittanbietern bei der Installation von Softwareprogrammen

Zur Inbetriebnahme von Hardware bzw. Installation von Software muss seitens NetPlans oder einem Unternehmen der NetPlans-Systemhausgruppe den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutz- und Lizenzvereinbarungen des jeweiligen Herstellers zugestimmt werden. Beauftragt ein Kunde NetPlans damit, Hardwareinbetriebnahme / Softwareinstallation durchzuführen, so beauftragt der Kunde NetPlans, in seinem Namen auch die dazu gehörigen AGB, Datenschutzbestimmungen und Lizenzvereinbarungen des Herstellers, denen im Rahmen dieser beauftragten Softwareinstallation / Hardwareinbetriebnahme zugestimmt werden muss, anzunehmen und zu unterzeichnen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an datenschutz@netplans.de.

14. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

14.1 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie die einvernehmliche Aufhebung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Einseitige, empfangsbedürftige Erklärungen oder Anzeigen des Kunden bedürfen nur der Textform, es sei denn, das jeweils maßgebliche Recht schreibt für den Einzelfall eine strengere Form vor.

14.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Erfüllungsort ist Ettlingen.

14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NetPlans ist, soweit der Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Ettlingen.

14.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.


Stand: Januar 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Compute Engine / S3 Object Storage / Managed Kubernetes

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und die in den Leistungsbeschreibungen angegebenen Internetdienstleistungen des Bereichs IONOS cloud bzw. der Produkte Compute Engine / Infrastructure as a Service (IaaS), S3 Object Storage, Managed Kubernetes der IONOS SE , Elgendorfer Str. 57 in 56410 Montabaur, mit den Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt, die NetPlans als Reseller eingeht.

Die NetPlans als Reseller stellt dem Kunden im Wesentlichen eine flexible virtualisierte Infrastruktur (Infrastructure as a Service – IaaS) auf nicht für diesen ausschließlich nutzbaren Servern, Storage-Devices, Netzwerken über das Internet zur Verfügung. Die IT-Leistungen werden in Echtzeit bereitgestellt, verwaltet und nach Nutzung abgerechnet.

1.2 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

Neben diesen AGB gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  • Terms of Service/ Nutzungsbedingungen der IONOS SE (TOS),
  • Microsoft Volume Licensing End User License Terms
  • Besondere Bedingungen der IONOS SE für bestimmte Leistungen,
  • Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreement (SLA).

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der NetPlans schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

1.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden per E-Mail bzw. im Kundenbereich der „IONOS cloud“ mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Mitteilung widersprochen, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird die NetPlans im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hinweisen.

1.5 Die NetPlans kann ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Dem Kunden steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme und der Beeinträchtigung seiner Interessen das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen

2. IONOS cloud Virtual Data Center, Data Center Designer, API, Registrierung von Kunden

2.1 Die IONOS SE ermöglicht dem Kunden sein eigenes virtuelles Rechenzentrum (IONOS cloud Virtual Data Center – „IONOS cloud VDC“) mit Hilfe einer grafischen Benutzeroberfläche („Data Center Designer“) bzw. der zur Verfügung gestellten Application Programming Interface („API“) bedarfsgerecht zu gestalten. Der Data Center Designer ist über die Homepage der IONOS SE frei zugänglich. Die beauftragten Leistungsbestandteile (CPU-Leistung, Cores, RAM, Server, Storage, Netzwerkspeed, Netzwerkports, Internetanbindung [ITInfrastruktur]) können vom Kunden flexibel eingesehen und konfiguriert werden. Gleiches gilt für die zur Verfügung gestellte API. Die Speicherung der Kundenkonfiguration bzw. Leistungsinanspruchnahme bedingt eine Registrierung des Kunden. Weitere Einzelheiten hierzu regeln die Terms of Service/ Nutzungsbedingungen (einsehbar unter www.ionos.de).

2.2 Der NetPlans sind unverzüglich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Gegenkontos, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden oder der für ihn vertretungsberechtigten Personen sowie bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse. Unterlässt der Kunde die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.

3. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

3.1 Der Kunde konfiguriert seine IaaS-Lösung (das IONOS cloud VDC) mit Hilfe des Data Center Designers. Hierbei gibt der Kunde für die von Ihm begehrte vertragliche Leistung ein Angebot ab (im Sinne von § 145 BGB). Über die zur Verfügung gestellte API kann er des Weiteren Angebote, respektive vertragliche Leistungen, beanspruchen.

3.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde von NetPlans eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhält.

3.3 Die konkreten Leistungsdaten des Kunden werden sowohl bei NetPlans als auch bei der IONOS SE gespeichert. Sie können unter „IONOS cloud“ abgerufen oder geändert werden.  Des Weiteren kann auch über die E-Mailadresse „cloud@netplans.de“ mit den Kundenservice der NetPlans in Verbindung getreten werden.

3.4 Soweit nichts Abweichendes geregelt, erbringt NetPlans die vertraglichen Leistungen für den vom Kunden gewünschten Zeitraum („on demand“). Eine Mindestvertragslaufzeit besteht grundsätzlich nicht. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von NetPlans und dem Kunden ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.

3.5 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um 24 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

3.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt neben den in den AGB und den ergänzenden Regelungen angeordneten Fällen (Punkte 1.5, 5.3 der AGB, Punkte 2.7 und 3.7 der TOS) für die IONOS SE insbesondere dann vor, wenn der Kunde

  • mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon (mindestens 75,00 €), trotz Mahnung mehr als 30 Tage in Verzug gerät,
  • schuldhaft gegen wesentliche Bestimmungen (z.B. 6.3, 7.2, 9.6, 10.1 der AGB; 3.6 der TOS) verstößt,
  • trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Leistungsinanspruchnahme nicht so umgestaltet, dass sie den in 3.3; 3.4; 3.5; 4.1 der TOS bzw. 9.6 der AGB geregelten Anforderungen genügt oder
  • wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen erfolglos geblieben sind, oder Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z.B. Aufhebung des Arrestes) wurden.

3.7 Die Kündigung des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform an „cloud@netplans.de“. Die Geltung von § 545 BGB ist ausgeschlossen. Eine Kündigung vom Kunden gem. § 543 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der NetPlans ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie durch die NetPlans verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

3.8 Für den Fall einer vereinbarten Laufzeit und bei Kündigung aus einem durch den Kunden zu vertretenden Grund, ist der Kunde ungeachtet der Beendigung der Leistungspflicht der NetPlans verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zu dem nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu leisten; dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass die NetPlans durch die vorzeitige Vertragsbeendigung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden durch die NetPlans bleibt hiervon unberührt.

3.9 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen über die Vertragslaufzeit hinaus (bspw. Haftungsfreistellungen, -beschränkungen, Urheberrechte, Datenschutz) dann bleiben diese Regelungen auch über die Vertragslaufzeit wirksam. Mit der Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – entfallen die im Rahmen der Leistungserbringung der NetPlans bzw. Dritten gewährten Nutzungsrechte oder Lizenzen.

4. Leistungspflichten der NetPlans

4.1 NetPlans als Reseller ermöglicht dem Kunden die Leistungen der IONOS SE nach 1.1 zu beanspruchen. Die Leistungen werden in Echtzeit bereitgestellt, verwaltet und nach Nutzung abgerechnet. Soweit nichts Abweichendes geregelt, gelten die bei Vertragsschluss geltenden Leistungsdaten (Performance), welche auf der Homepage der IONOS SE einsehbar sind. Weitere Einzelheiten hierzu regeln die Terms of Services/ Nutzungsbedingungen sowie das SLA (einsehbar unter www.ionos.de).

4.2 Die NetPlans ist unbeschadet des Kündigungsrechtes nach 3.7 berechtigt, die Durchführung vertraglicher Leistungspflichten bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge teilweise oder ganz einzustellen, wenn der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon (mindestens 75,00 €) trotz Abmahnung mehr als 30 Tage in Verzug gerät oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann die NetPlans die Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Leistung verlangen, auch wenn vertraglich eine Vorleistungspflicht vereinbart, wurde bzw. vorgesehen ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.3 NetPlans ist während der Testphase von Produkten der IONOS berechtigt, im Falle außergewöhnlich intensiver Nutzung bei deutlich überdurchschnittlichem Ressourcenverbrauch, den Kunden zu kontaktieren, um individuelle Nutzungsmodalitäten zu vereinbaren. Sollte eine solche Vereinbarung nicht zustande kommen, ist es NetPlans gestattet, die Testphase für die Produkte der IONOS für den Kunden fristlos einzuschränken oder zu beenden.

5. Preise und Zahlung

5.1 Die Preise entsprechen den Listenpreisen der IONOS SE für die jeweiligen Leistungen. Diese sind in der beigefügten Preisliste aufgeführt.  Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Listenpreise Änderungen durch die IONOS SE unterliegen. Jede Preisänderung der IONOS SE gilt gegenüber dem Kunden. Abweichende Preise gelten lediglich dann, wenn diese zwischen NetPlans und dem Kunden vereinbart wurden. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Im Übrigen ist die NetPlans berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB, insbesondere bei eingetretenen Kostensteigerungen von Lizenzgebern) anzupassen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden, sofern die Steigerung mehr als 5 Prozentpunkte beträgt. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 10 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgemäß, ist die NetPlans berechtigt den Vertrag zu kündigen. Die NetPlans verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen bzw. des Widerspruchs hinzuweisen.

6. Schutzrechtsverletzung/ Freistellungsanspruch

6.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Nutzung der geschuldeten Leistungen der IONOS SE in der Bundesrepublik Deutschland geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2 Die NetPlans wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.

6.3 Voraussetzungen für die Haftung der NetPlans nach Ziffer 6.2 sind, dass der Kunde die NetPlans von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen der NetPlans überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

6.4 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu verschulden hat, der Anspruch Dritter darauf beruht, dass der NetPlans geschuldete Leistungsinhalt ohne deren Kenntnis geändert, auf eine sonstige Art und Weise bearbeitet und nicht mit von der NetPlans zur Verfügung gestellten Leistungen genutzt wurde, sind Ansprüche gegen die NetPlans ausgeschlossen.

6.5 Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bzw. 8.1 bis 8.4 hiervon unberührt.

7. Lizenzvereinbarungen, Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Falls der Kunde von der NetPlans für die Vertragsdauer ein einfaches Recht zur vertragsgemäßen Nutzung von zur Verfügung gestellten Programmen/ Software (-Lizenzen) und Leistungsbestandteilen erhält, so gelten ergänzend zu den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Die Lizenzvereinbarungen mit Dritten können dem Kunden auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.  Der Begriff „Programm/ Software“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms, selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten, Dokumentationen und/oder den zugehörigen Lizenzmaterialien.

7.2 Der Kunde stellt sicher, dass jeder, der Programme/ Software Leistungen von der IONOS SE, die NetPlans als Reseller bereitstellt, nutzt, diese Regelungen sowie die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller einhält. Er darf das Programm/ Software nur im Rahmen des gewählten Umfanges nutzen.

7.3 Soweit die NetPlans gesonderte Lizenzgebühren erhebt, richten sich diese grundsätzlich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße), der Nutzungsdauer oder einer Kombination aus diesen Parametern.

7.4 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke der NetPlans oder Dritten weder zu verändern noch zu entfernen. Er ist nicht berechtigt, das Programm/ die Software sowie die Leistungen der NetPlans in anderer Weise als in den Nutzungs- bzw. Lizenzbestimmungen beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (insbesondere Reverse Engineering oder Dekompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Der Kunde ist des Weiteren nicht berechtigt, das Programm/ Software zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben oder Dritten auf sonstige Art und Weise zugänglich zu machen.

7.5 Soweit dem Kunden von der NetPlans ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme/ Software eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund der Vertragsbeendigung endet, hat der Kunde alle Programme/ Software sowie Leistungsbestandteile, mitsamt eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen hiervon und sonstigen Informationen auf Anforderung an die NetPlans zurück zu geben bzw. zu löschen, soweit der Kunde nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

7.6 Die zur Verfügung stehenden Leistungen der IONOS SE, die NetPlans als Reseller bereitstellt, sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte (unter anderem marken- und namensrechtlich) geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht für vertragsfremde Zwecke genutzt werden. Sofern dem Kunden die Nutzung von grafischen Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen gestattet ist, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer der jeweiligen Vertragsbeziehung und im Zusammenhang dem IONOS cloud VDC zu nutzen.

7.7 Die NetPlans hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen und Informationen des Kunden. Rechte und Pflichten hieraus unterfallen dessen ausschließlicher Verantwortung (vgl. Terms of Service/ Nutzungsbedingungen). Der Kunde räumt der NetPlans jedoch ein räumlich unbeschränktes, lizenzgebührenfreies, nicht ausschließliches, alle Nutzungsarten umfassendes Nutzungsrecht an Daten/ Applikationen und sonstigen Informationen ein, sofern dies notwendig ist, um die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen.

7.8 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 7.2 bis 7.7 geregelten Pflichten verspricht der Kunde die NetPlans unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Haftung

8.1 Die NetPlans haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die NetPlans – unbenommen des vorstehenden Absatzes – begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden in Höhe des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Kunden mit der NetPlans (sollte die Vertragsbeziehung kürzer sein, ist dieser anhand der monatlichen 1/12 – ggf. taggleichen 1/30 – Umsatzkennwerte zu ermitteln).

8.4 Im Übrigen haftet die NetPlans p.a. bis zu einem Betrag in Höhe des Jahresumsatzes des Kunden mit der IONOS SE (sollte die Vertragsbeziehung kürzer sein, ist dieser anhand der monatlichen 1/12 – ggf. taggleichen 1/30 – Umsatzkennwerte zu ermitteln). Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt

8.5 Zugesicherte Eigenschaften bzw. Garantien sind nur diejenigen, die als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch die NetPlans. Gelingt die Nacherfüllung nicht oder nur teilweise, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.

8.6 Die NetPlans haftet, unbeschadet der in 8.1 bis 8.4 genannten Fälle, nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Leistungen der NetPlans oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen, und die aus dem Risikobereich des Kunden stammen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.

8.7 Die NetPlans haftet, unbeschadet der in 8.1 bis 8.4 genannten Fälle, nicht für Ansprüche Dritter, die aus einer Verfehlung des Kunden (siehe 3.3 – 3.6 der TOS) resultieren. Sie haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Insoweit stellt der Kunde der NetPlans von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

8.8 Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet die NetPlans, unbeschadet der in 8.1 bis 8.4 genannten Fälle und unbenommen von Punkt 4.1 der TOS, lediglich bis zu derjenigen Schadenshöhe die auch bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt mithin insbesondere, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, die nicht im IONOS cloud VDC selbst gespeichert werden dürfen, und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können

8.9 Die IONOS SE nutzt für bestimmte sicherheitsrelevante Datenübertragungen und -verbindungen eine Verschlüsselung durch TSL/ SSL. Die Datenkommunikation über das Internet kann trotz dessen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Eine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ist unbeschadet der in 8.1 bis 8.4 genannten Fälle mithin ausgeschlossen.

8.10 Soweit die Haftung der NetPlans gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der NetPlans.

9. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.1 Ergänzend zu den Terms of Service/ Nutzungsbedingungen (einsehbar unter www.ionos.de) gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

9.2 Der Kunde sichert zu, dass die NetPlans von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der NetPlans – unbenommen von 2.2 – auf entsprechende Anfrage der NetPlans binnen 14 Tagen ab Zugang die Aktualität der Daten erneut zu bestätigen.

9.3 Der Kunde wird der NetPlans bei der Leistungserbringung angemessen unterstützen.

9.4 Der Kunde hat die in seine E-Mail Postfächer bzw. im Kundenbereich („IONOS cloud“) eingehende Nachrichten der IONOS SE in regelmäßigen Abständen von höchstens zwei Wochen abzurufen.

9.5 Der Kunde verpflichtet sich, von der NetPlans zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, die NetPlans unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie unverzüglich zu ändern oder durch die NetPlans ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.  Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der NetPlans nutzen, haftet der Kunde gegenüber der NetPlans unter anderem für die Vergütung als auch daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.

9.6 Der Kunde darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die NetPlans als Reseller, veranlassten Maßnahmen (Rechenzentrumsinhalte) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte – vgl. hierzu auch Punkt 3.5 der TOS usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographischen und/oder erotischen Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seinen gegebenenfalls mit den Leistungen der NetPlans als Reseller in Zusammenhang stehenden für die Öffentlichkeit einsehbaren Internetauftritt nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

10. Geheimhaltung/ Datenschutz

10.1 Der Kunde und die NetPlans verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, die dieser auf Grund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.

10.2 Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie beispielhaft Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben, verarbeitet oder genutzt.

10.3 Soweit personenbezogene Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden diese ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Eine darüberhinausgehende vertraglich erforderliche Nutzung von Bestandsdaten für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Es besteht die Möglichkeit die Einwilligung vor Erklärung der Registrierung bzw. der Leistungsinanspruchnahme zu erteilen. Die Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

10.4 Personenbezogene Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Verkehrs-/ Nutzungsdaten), werden zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Solche Verkehrsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation des Kunden als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Leistungsinanspruchnahme. Teilnehmerbezogene Verkehrsdaten sind des Weiteren für Zwecke der Werbung, der Marktforschung, zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes der NetPlans sowie zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwendbar, sofern der Kunde in diese Verwendung eingewilligt hat. Der Kunde ist berechtigt dieser Nutzung der Daten jederzeit zu widersprechen.

10.5 Die NetPlans weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass NetPlans als Reseller und die IONOS SE das IONOS cloud VDC und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr einzusehen. Für die Sicherheit und die Sicherung der von Kunden übermittelten und im IONOS cloud VDC gespeicherten Daten ist der Kunde vollumfänglich verantwortlich.

10.6 Dem Kunden ist bewusst, dass es sich bei der Leistungserbringung um eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO handeln kann. Insoweit ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der DS-GVO und anderer Vorschriften über den Datenschutz „Verantwortlicher“ (vgl. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO). Gleichfalls erklärt die NetPlans , dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 sowie 32 der DS-GVO dem Grunde nach eingehalten werden.

10.7 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass dies entsprechend den datenschutzrechtlichen Bedingungen geschieht, und stellt im Fall eines Verstoßes die NetPlans von Ansprüchen Dritter frei. Beschwerden sowie Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Sperrungsansprüche wird die NetPlans an den Kunden weiterleiten. Stellt der Kunde fest, dass bei ihm gespeicherte personenbezogener Daten, unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, und drohen schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, hat er dies nach umgehend, respektive unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde, die NetPlans sowie den Betroffenen mitzuteilen (vgl. Art. 33 DS-GVO).

10.8 Soweit der Kunde weitere Informationen wünscht oder die Einwilligung zur Verwendung der Bestandsdaten widerrufen will bzw. der Verwendung der Nutzungsdaten widersprechen will, steht neben dem Kundenbereich die E-Mail-Adresse „cloud@netplans.de“ zur Verfügung.

10.9 Mit der Nutzung von Managed Kubernetes gewährt der Kunde dem Support temporär Lesezugriff auf seine Kubernetes Cluster. Die Zugriffe erfolgen ausschließlich zur Erbringung von Supportleistungen, sofern der Kunde diese Supportunterstützung anfordert. Die Zugriffe beschränken sich auf den Zweck eventuelle Probleme zu diagnostizieren und/oder zu beheben.

11. Verjährung

11.1 Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln der NetPlans eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der NetPlans sowie Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der NetPlans, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

11.2 Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber der NetPlans beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Verzichtserklärungen der NetPlans wie beispielhaft für die Geltendmachung von Vertragsstrafen bedürfen der Schriftform. Sollte die NetPlans nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.

12.2 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen der NetPlans nur mit rechtskräftig festgestellten oder der NetPlans anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten muss auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

12.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der NetPlans zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der NetPlans ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an Dritte.

12.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Die Vertragssprachen sind deutsch und englisch.

12.5 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der NetPlans. Die NetPlans ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

12.6 Die NetPlans und der Kunde sind berechtigt im Fall einer sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der zuständigen IHK-Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen (soweit es eine solche nicht gibt auf Grundlage der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten). Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.

12.7 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt

  • für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder
  • sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.

 

Version v5.6
Terms of Service – Nutzungsbedingungen

NetPlans bietet als Reseller Dienstleistungen der IONOS SE an. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der IONOS SE bedingen, dass der Kunde den nachfolgenden Nutzungsbedingungen zustimmt.

Sie bilden neben den ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie dem Service Level Agreement (SLA) als wesentliche Vertragsbestandteile die Grundlage der Leistungserbringung der NetPlans. Die Inhalte der einzelnen Bedingungen können insbesondere aufgrund technischer, aufsichtsrechtlicher oder sonstiger regulatorischer Änderungen jederzeit angepasst werden.

Die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen kann auf der Website unter www.netplans.de eingesehen werden.

1. IONOS cloud Virtual Data Center / Registrierung von Kunden

1.1 Die IONOS SE ermöglicht dem Kunden sein eigenes virtuelles Rechenzentrum (IONOS cloud Virtual Data Center – „IONOS cloud VDC“) mit Hilfe einer grafischen Benutzeroberfläche („Data Center Designer“) bzw. der zur Verfügung gestellten Application Programming Interface („API“) bedarfsgerecht zu gestalten. Der Data Center Designer ist über die Homepage der IONOS SE frei zugänglich. Die beauftragten Leistungsbestandteile (CPU-Leistung, Cores, RAM, Server, Storage, Netzwerkspeed, Netzwerkports, Internetanbindung [IT-Infrastruktur]) können vom Kunden flexibel eingesehen und konfiguriert werden. Gleiches gilt für die zur Verfügung gestellte API. Die Speicherung der Kundenkonfiguration bzw. Leistungsinanspruchnahme bedingt eine Registrierung des Kunden.

1.2 Die Registrierung (Erstanmeldung) zu dem IONOS cloud VDC erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich juristische Personen bzw. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Auf Verlangen der NetPlans kann diese notwendige Legitimationsunterlagen des Kunden anfordern. Zur Zulassung gibt NetPlans, die vom Kunden angegebenen Daten an IONOS SE weiter. Mit der Anmeldung hat der Kunde für den Zugang zum Kundenbereich („IONOS cloud“) ein Passwort zu wählen. Das Passwort sollte aus einer alphanumerischen Kombination aus Zahlen und Buchstaben und mindestens 8 Zeichen bestehen. Der Kunde ist – unbeschadet von Punkt 9.5 der AGB – verpflichtet, das Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

1.3 Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung der AGB, dieser Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung ist die Registrierung mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden. Sie kann jederzeit im Kundenbereich „IONOS cloud“ durch den Kunden gelöscht bzw. aufgehoben werden, sofern in diesem Zeitpunkt keine vertraglichen Leistungen vom Kunden beauftragt sind oder von der NetPlans erbracht werden.

2. Leistungen der NetPlans als Reseller / Abgrenzungen

2.1 Die NetPlans als Reseller ermöglicht dem Kunden den Zugang zu einer flexibel virtualisierten Infrastruktur (vgl. 1.1). Soweit nichts Abweichendes geregelt, gelten die bei Vertragsschluss geltenden Leistungsdaten (Performance), welche auf der Homepage der IONOS SE bzw. dem IONOS cloud VDC einsehbar sind. Um die Sicherheit des Rechenzentrums des Kunden aufrecht zu erhalten, stehen diesem unter anderem Firewalls und eine Überwachung durch Systemadministratoren zur Verfügung.

2.2 Die von der NetPlans gewährleistete Verfügbarkeit ist in den SLA geregelt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der NetPlans liegen (u.a. höhere Gewalt vgl. 2.7, Verschulden Dritter sowie geplante Wartungsarbeiten etc.) nicht einzuhalten ist. Die NetPlans kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Dienste und datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern. Die IONOS SE wird erforderliche Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Pro Quartal sollen die Wartungsarbeiten einen Zeitraum von vier Stunden nicht überschreiten. Über anstehende Wartungsarbeiten wird die NetPlans den Kunden zwei Arbeitstage zuvor informieren. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird die NetPlans den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung sieben Arbeitstage zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.3 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen der NetPlans Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen. Service und Leistungen (z.B. Software) für den Kunden können daher von der NetPlans dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand angepasst werden. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die Erfüllung der Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht unzumutbar beeinträchtigt oder unmöglich wird und die Anpassung dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände bzw. seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.

2.4 Die NetPlans wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten die zur Leistungserbringung eingesetzten Anwendungen jeweils in der neuesten vom Hersteller zur Verfügung gestellten Version einsetzen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist (gleichwertige Erfüllung der Leistungsmerkmale). Soweit nichts anders bestimmt, informiert die NetPlans den Kunden vor einem Versionswechsel unter Beachtung einer angemessenen Frist.

2.5 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der NetPlans schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde der NetPlans alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, Genehmigungen und Freigaben erteilt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit der Zurverfügungstellung der beauftragten Leistung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Kommt der Kunde seinen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten nicht in ausreichendem Maß nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflichten der NetPlans, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.

2.6 Sind zur Herstellung der Leistungsbereitschaft/ Gebrauchstauglichkeit der von der NetPlans geschuldeten Leistung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich (beispielhaft die Zusammenstellung und Kompatibilität von Serverinhalten), so werden diese Leistungen von der NetPlans nicht geschuldet. Sofern von der NetPlans Unterstützungsleistungen angeboten werden und der Kunde diese in Anspruch nehmen möchte, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

2.7 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der NetPlans liegende und nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden die NetPlans für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer der NetPlans eintreten.

2.8 Zur Nutzung von Software, die die NetPlans zu einem Produkt ohne zusätzliches Entgelt anbietet, muss der Kunde unbeschadet von Punkt 7. der AGB diese mittels des von der NetPlans zur Verfügung gestellten Lizenz-Key aktivieren. Der Lizenz-Key kann eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben innerhalb derer der Kunde den Key verwenden muss; danach ist eine Aktivierung nicht mehr möglich.

3. Pflichten des Kunden/ Nutzung der Leistungen

3.1 Dem Kunden ist bekannt, dass das die Nutzung des IONOS cloud VDC mit dem Data Center Designer und/oder der API fundierte Kenntnisse zur Administration von Serversystemen (Systemadministration) erfordert.

3.2 Die NetPlans ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Sie hat keine regulative Möglichkeit, den Inhalt der kundenseitigen Infrastruktur zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, die auf seinem Rechenzentrum installierten Betriebssoftware, Anwendungen oder Entwicklungen zu aktualisieren und technisch zu kontrollieren. Der Kunde muss sich daher unter anderem selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates, Upgrades, Releases und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen auf eigene Kosten und Gefahr durchführen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, eine gegebenenfalls mit den Leistungen der NetPlans in Zusammenhang stehenden Internetauftritt sowie die der Öffentlichkeit zugänglichen betroffenen Inhalte unter Beachtung der entsprechend anwendbaren Vorschriften (insb. Impressumspflicht gem. § 5 TMG, § 55 RStV, DL-InfoV) zu kennzeichnen. Der Kunde stellt die NetPlans von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen (vgl. z.B. § 7 Absatz 2 UWG, § 28 BDSG). Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“).

3.5 Der Kunde verpflichtet sich ferner die von der NetPlans bereit gestellten Ressourcen unter anderem nicht für folgende Handlungen einzusetzen bzw. vergleichbares Dritten zu ermöglichen:

  • unbefugtes Ausspähen und Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking, Phishing, ARP-Spoofing, Webspoofing);
  • Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströmen und/oder Emails, den Betrieb offener Mail-Relays (insb. Spam- Mail-Bombing, Stalking, Mail-Spoofing);
  • Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Portscanning);
  • Fälschung von IP-Adressen (z.B. DNS-, DHCP-, IP/MAC-, URL-Spoofing), Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren, Würmern und Trojanern usw.;
  • Nutzung der Server zur Bereitstellung von IRC (Internet Relay Chat, z.B. IRC Server, Bots, Bouncer), Anonymisierungsdiensten (z.B. Tor, JAP, Proxyserver), Streaming Dienste, Download-Services, P2P-Tauschbörsen) bzw. der Verlinkung;
  • Unterbrechung oder Behinderung von Kommunikationsdiensten;
  • Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowie
  • die Erhebung, Nutzung und Verbreitung von rechts- und/ oder sittenwidrigen Inhalten (wie beispielhaft Pornographie, Extremismus, Urheberrechtsverletzungen, Gewaltdarstellungen).

3.6 Soweit der Kunde im Rahmen der vom ihm begehrten Leistungen Ausfuhr- bzw. Exportbeschränkungen (insb. sog. „dual use –Güter“, Embargos) unterliegt, ist dieser für die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die NetPlans ist nach dem Erkennen von Verstößen hiergegen nicht verpflichtet solche vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen.

3.7 Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen (3.3 – 3.6, Punkt 9.6 der AGB) verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist die NetPlans berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Kunde ist hierüber – soweit möglich vorab – zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Setzt der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung der NetPlans nicht mehr zumutbar, kann die NetPlans den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3.8 Der Kunde verpflichtet sich die NetPlans von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Leistungen (insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Lizenzbedingungen gemäß Punkt 7. der AGB) erhoben werden.

3.9 Sollte der Kunde infolge eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten in Anspruch genommen werden, ist die NetPlans unverzüglich zu unterrichten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Punkten 3.3 bis 3.6 aufgeführten Verpflichtungen verspricht der Kunde die NetPlans unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3.10 Die Leistungen der NetPlans entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle.

4. Datenschutz und -sicherung

4.1 Die NetPlans wird zur Gewährleistung der Datensicherheit angemessene technische Lösungen einsetzen. Da ein vollständiger Schutz nicht möglich ist, wird neben der von der NetPlans gewährleisteten Netzwerk- und Hardwaresicherheit dem Kunden unter anderem empfohlen, eigene Sicherungsmaßnahmen einzusetzen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung (Backup-Verfahren) durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern der NetPlans abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn der Leistungen der NetPlans oder vor der Installation von Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet jedes Programm/ Software sowie sonstigen Leistungsbestandteil sorgfältig auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation zu testen, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme/Software, die er von der NetPlans (vgl. auch Punkt 7. der AGB) erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können.

4.2 Dem Kunden ist bewusst, dass es sich bei der Leistungserbringung um eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO handeln kann. Insoweit ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der DS-GVO und anderer Vorschriften über den Datenschutz „Verantwortlicher“ (vgl. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO). Gleichfalls erklärt die 1&1, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 sowie 32 der DS-GVO dem Grunde nach eingehalten werden.

4.3 Für die Einhaltung von Archivierungs- und Löschungsverpflichtungen (z.B. handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Art) ist der Kunde verantwortlich. Die NetPlans ist berechtigt die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen (Inhalte der kundenseitigen Infrastruktur) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zu löschen. Sollten einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die berechtigten Kundeninteressen beeinträchtigen, tritt an die Stelle der Löschung eine Sperrung.

5. Mängelansprüche und Störungsbeseitigung

5.1 Die NetPlans wird Störungen der kundenseitig begehrten IT-Infrastruktur nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen beziehungsweise den nachfolgenden Bestimmungen beseitigen.

5.2 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen der NetPlans unverzüglich auf offensichtliche und erkennbare Mängel zu untersuchen und soweit vorhanden diese der NetPlans anzuzeigen (im Sinne von § 377 HGB). Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach bekannt werden zu rügen. Des Weiteren hat er die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Reproduzierbarkeit der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

5.3 Sind Leistungen der NetPlans mangelhaft, ist sie verpflichtet innerhalb angemessener Frist notwendige Nachbesserungsarbeiten (mindestens zwei Versuche) durchzuführen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde unbeschadet gesetzlicher Regelungen für die Dauer der Schlechtleistung eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Software/Programmen oder Leistungsbestandteilen, die die NetPlans zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Umfang der Rechte die der NetPlans gegenüber den Dritten zustehen. Die NetPlans ist soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Kunden abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

5.4 Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstörung hat der Kunde die NetPlans umgehend über die Störung zu informieren. Nach Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Kundenbetreuung wird sich ein geschulter Systemadministrator beim Kunden melden und die NetPlans im Rahmen ihrer technischen betrieblichen Möglichkeiten Maßnahmen einleiten, um die Störung innerhalb einer angemessenen (bzw. zugesicherten) Frist zu beheben.

5.5 Die NetPlans übernimmt keine Gewähr für Mängel, welche auf eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden, dessen Personal oder sonstige Erfüllungsgehilfen (Dritte) zurückzuführen sind, respektive nicht rechtzeitig nach 3.2 und 3.4 angezeigt wurden. Erbringt die NetPlans in diesem Falle die Entstörung bzw. Mängelbehebung, sind die damit zusammenhängenden Kosten nach den üblichen Vergütungssätzen von der NetPlans zu erstatten.

 

Version v5.6
Microsoft Volume Licensing End user License Terms

Terms and Conditions regarding use of Microsoft Software
This document governs the use of Microsoft software, which may include associated software, media, printed materials, and “online” or electronic documentation (individually and collectively, “Products”) provided by IONOS SE (hereinafter referred to as “Customer”). Customer does not own the Products and the use thereof is subject to certain rights and limitations of which Customer must inform you. Your right to use the Products is subject to the terms of your agreement with Customer, and to your understanding of, compliance with, and consent to the following terms and conditions, which Customer does not have authority to vary, alter, or amend. 1. Definitions

1. Definitions

“Client Software” means software that is installed on a Device that allows the Device to access or utilize the Products. “Device” means each of a computer, workstation, terminal, handheld PC, pager, telephone, personal digital assistant, “smart phone,” server or any other hardware where software can be installed that would allow End User to interact with the Product. “End User” means an individual or legal entity that obtains Software Services directly from Customer, or indirectly through a Software Services Reseller.

“Redistribution Software” means the software described in Paragraph 4 (“Use of Redistribution Software”) below. “Software Services” means services that Customer provides to you that make available, display, run, access, or otherwise interact, directly or indirectly, with the Products. Customer must provide these services from data center(s) through the Internet, a telephone network or a private network, on a rental, subscription or services basis, whether or not Customer receives a fee. Software Services exclude any services involving installation of a Product directly on any End User device to permit an End User to interact with the Product.

2. Ownership of products

The Products are licensed to Customer from an affiliate of the Microsoft Corporation (collectively “Microsoft”). Microsoft Products are protected by copyright and other intellectual property rights. Products and other Product elements including but not limited to any images, photographs, animations, video, audio, music, text and “applets” incorporated into the Products are owned by Microsoft or its suppliers. You may not remove, modify or obscure any copyright trademark or other proprietary rights notices that are contained in or on the Products. The Products are protected by copyright laws and international copyright treaties, as well as other intellectual property laws and treaties. Your possession, access, or use of the Products does not transfer any ownership of the Products or any intellectual property rights to you.

3. Use of Client Software

You may use the Client Software installed on your Devices only in accordance with your agreement with Customer and the terms under this document, and only in connection with the Software Services, provided to you by Customer. The terms of this document permanently and irrevocably supersede the terms of any Microsoft End User License Agreement that may be presented in electronic form during the installation and/or use of the Client Software.

4. Use of Redistribution Software

In connection with the Software Services provided to you by Customer, you may have access to certain “sample,” “redistributable” and/or software development software code and tools (individually and collectively “Redistribution Software”). You may use, copy and/or install the Redistribution Software only in accordance with the terns of your agreement with Customer and this document and/or your agreement with Customer.

5. Copies

You may not make any copies of the Products; provided, however, that you may (a) make one copy of Client Software on your Device as expressly authorized by Customer; and (b) you may make copies of certain Redistribution Software in accordance with Paragraph 4 (Use of Redistribution Software). You must erase or destroy all such Client Software and/or Redistribution Software upon termination or cancellation of your agreement with Customer, upon notice from Customer or upon transfer of your Device to another person or entity, whichever occurs first. You may not copy any printed materials accompanying the Products.

6. Limitations on Reverse Engineering, Decompilations and Disassembly

You may not reverse engineer, decompile, or disassemble the Products, except and only to the extent that applicable law, notwithstanding this limitation, expressly permits such activity.

7. No rental

You may not rent, lease, lend, pledge, or directly or indirectly transfer or distribute the Products to any third party, and may not permit any third party to have access to and/or use the functionality of the Products except for the sole purpose of accessing the functionality of the Products in the form of Software Services in accordance with the terms of this agreement and any agreement between you and Customer.

8. Termination

Without prejudice to any other rights, Customer may terminate your rights to use the Products if you fail to comply with these terms and conditions. In the event of termination or cancellation of your agreement with Customer or Customer’s agreement with Microsoft under which the Products are licensed, you must stop using and/or accessing the Products, and destroy all copies of the Products and all of their component parts within thirty (30) days of the termination of your agreement with Customer.

9. No Warranties, Liabilities or Remedies by Microsoft

Microsoft disclaims, to the extent permitted by applicable law, all warranties and liability for damages by Microsoft or its suppliers for any damages and remedies whether direct, indirect or consequential, arising from the Software Services. Any warranties and liabilities are provided solely by Customer and not by Microsoft, its affiliates or subsidiaries.

10. Product Support

Any support for the Software Services is provided to you by Customer or a third party on Customer’s behalf and is not provided by Microsoft, its suppliers, affiliates or subsidiaries.

11. Not fault tolerant

The Products are not fault-tolerant and are not guaranteed to be error free or to operate uninterrupted. You must not use the Products in any application or situation where the Product(s) failure could lead to death or serious bodily injury of any person, or to severe physical or environmental damage (“High Risk Use”).

12. Export Restrictions

The Products are subject to U.S. export jurisdiction. Customer must comply with all applicable laws including the U.S. Export Administration Regulations, the International Traffic in Arms Regulations, as well as end-user, end-use and destination restrictions issued by U.S. and other governments. For additional information, see http://www.microsoft.com/exporting/

13. Liability for Breach

In addition to any liability you may have to Customer, you agree that you will also be legally responsible directly to Microsoft for any breach of these terms and conditions.

14. Information Disclosure

You must permit Customer to disclose any information requested by Microsoft under the Customer’s Agreement. Microsoft will be an intended third party beneficiary of your agreement with Customer, with the right to enforce provisions of your agreement with Customer and to verify your compliance.

Rechtliches Downloads

Stand März 2024 Allgemeine Geschäftsbedingungen der NetPlans Systemhausgruppe

Download

Stand Januar 2022 Allgemeine Geschäftsbedingungen IONOS Public Cloud

Download